Salzburg – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt ist mit ihren Ermittlungen im Salzburger Finanzskandal einen Schritt weiter und hat eine weitere Anklage gegen die ehemalige Leiterin des Budgetreferats, Monika Rathgeber, fertig. Die Staatsanwaltschaft wirft Rathgeber Untreue vor, da sie als Beamtin des Landes Salzburg ihre Befugnis, über das Vermögen des Landes zu verfügen, wissentlich missbraucht habe. Dadurch soll dem Land ein Schaden von rund 837.000 Euro entstanden sein.

Konkret geht es in dem Vorwurf um Finanzgeschäfte, die Rathgeber ohne die erforderliche Genehmigung ihres Abteilungsleiters getätigt haben soll. Sie soll 2012 rein spekulative Zinsswaps gegen die ausdrückliche Dienstanweisung ihres Vorgesetzten und gegen die Empfehlung des Finanzbeirats abgeschlossen haben. Es geht um einen Swap mit einer Nominale von 35 Millionen Euro, den sie im Mai 2012 mit der Raiffeisen Bank International abgeschlossen haben soll, und einen mit einer Nominale von 25 Millionen Euro, den sie im Juli 2012 mit der Barclays Bank abgeschlossen haben soll.

Beurlaubung nach Swap-Abschluss

Wegen dieser beiden sogenannten Range Accrual Swaps wurden im Juli 2012 erstmals die Konflikte zwischen der Referatsleiterin und ihrem direkten Vorgesetzten bekannt. Der Abteilungsleiter der Finanzabteilung informierte den Leiter der Personalabteilung, dass Rathgeber klar gegen Richtlinien und Dienstanweisungen verstoßen habe und forderte ihn auf sie zu ermahnen und ihr mit der Kündigung zu drohen. Einige Tage später wurde Rathgeber schließlich die Vollmacht für alle Finanzgeschäfte entzogen, ihre Zugänge zum Landesnetz und dem Handelssystem gesperrt und für mehrere Wochen beurlaubt.

Ein Jahr unbedingt mit Fußfessel

Gegen die Hauptbeschuldigte im Salzburger Finanzskandal laufen noch weitere Ermittlungen. In einem ersten Verfahren gegen Rathgeber am 4. Februar 2016 ist sie wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung bereits zu drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt worden. In diesem ersten Prozess wurde ihr vorgeworfen, mit teilweise fingierten Schadensmeldungen den Katastrophenfonds des Bundes um rund zwölf Millionen Euro geschädigt und Unterschriften eines Kollegen gefälscht haben.

Ende Mai ist Rathgeber die Fußfessel bewilligt worden. Die zentrale Bedingung für eine Fußfessel, dass der unbedingte Teil der Haftstrafe nicht zwölf Monate übersteigen darf, war bei ihr erfüllt. Seit Juni ist sie nun im elektronisch überwachten Hausarrest. Zuletzt arbeitete die ehemalige Referatsleiterin als Sekretärin in einem Salzburger Unternehmen. (Stefanie Ruep, 6.6.2016)