Wien/Klagenfurt – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat den Hypo-Untersuchungsbericht der Griss-Kommission auf Hinweise auf strafbare Handlungen untersucht und keine Anhaltspunkte für Befugnismissbrauch, Amtsmissbrauch oder Untreue bei staatlichen Organen gefunden. Ermittlungen gegen unbekannte Täter wurden eingestellt, berichtet das Ö1-Morgenjournal unter Berufung auf die Einstellungsentscheidung.

Schon Irmgard Griss habe daran gezweifelt, dass es nach ihrem Bericht strafrechtliche Konsequenzen geben könne. Nun schreibe die WKStA in einem 64 Seiten langen Bericht, dass die Organe der Republik strafrechtlich gesehen nichts falsch gemacht haben. Die Zahlungen der Republik für Beihilfen und Haftungen von insgesamt 5,65 Mrd. Euro seien auf Grundlage des Finanzmarktstabilitätsgesetzes erfolgt, es liege kein Befugnismissbrauch vor, berichtete das "Morgenjournal".

Kein Amtsmissbrauch, keine Untreue

Auch bei der Beurteilung der Hypo Alpe Adria als "nicht notleidend" und der darauffolgenden Vergabe des Partizipationskapitals durch das Finanzministerium habe es weder Amtsmissbrauch noch Untreue gegeben. Denn Basis des Bankenrettungspakets seien EU-Gesetze gewesen, die Entscheidungs- und Verfahrenskompetenz sei exklusiv bei der EU-Kommission für Wettbewerb gelegen.

Schließlich könne man den verantwortlichen Ministern auch nicht vorwerfen, aus unsachlichen Motiven die Schaffung einer Abbaugesellschaft (Bad Bank) verzögert zu haben, denn die Einrichtung einer Bad Bank könne nur durch bundesgesetzliche Regelungen erfolgen. "Die im Griss-Bericht kritisierte Verzögerung bei der Schaffung einer Abbaugesellschaft wäre, wenn die Kritik zutrifft, eine Säumnis in der Staatsfunktion Gesetzgebung und damit der Strafverfolgung entzogen", zitiert der ORF aus dem Einstellungsbescheid. (APA, 1.6.2016)