Onlinehändler sehen sich vom Verbot diskriminiert.

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Wien – Der Verfassungsgerichtshof muss sich erneut mit E-Zigaretten auseinandersetzen. Nachdem die Richter im Vorjahr die geplante Beschränkung des Verkaufs auf Trafiken abgedreht hatten, geht es nun um den seit 20. Mai verbotenen Onlinehandel mit E-Zigaretten und Liquids. Die betroffenen Händler sehen sich diskriminiert.

Österreich hat mit 20. Mai die im Jahr 2014 verabschiedete EU-Tabakrichtlinie umgesetzt. Laut dem nationalen Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz ist seitdem der Versandhandel mit Zigaretten und "verwandten Erzeugnissen" untersagt. Bei Verstoß drohen bis zu 7.500 Euro Strafe, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro.

Betroffene Onlinehändler setzen sich zur Wehr. Der Inhaber der Firma Austrian Taste, Andreas Lechner, hat bereits eine Beschwerde beim Verfassungsgericht eingebracht, schreibt das "Wirtschaftsblatt" vom Dienstag. Kommende Woche will der Obmann des Vereins der Fachhändler für E-Dampfgeräte (VFFED), Thomas Baburek, eine zweite nachreichen. Die Argumente: Das Gesetz stelle eine Ungleichbehandlung der Händler innerhalb der EU dar, es gebe das Recht auf freien Handel und einen Rechtsschutz für Investitionen. Da es keine Übergangsfristen gab, konnten Händler ihre Ware nicht einmal abverkaufen. (APA, 31.5.2016)