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Warschau – Polen will das Auslieferungsverfahren gegen den Regisseur Roman Polanski an die USA wieder aufrollen. Justizminister Zbigniew Ziobro kündigte am Dienstag im polnischen Rundfunk an, dass er gegen ein Urteil eines Gerichts in Krakau, das die Auslieferung im vergangenen November abgelehnt hatte, vor dem Obersten Gericht in Berufung gehen werde.

Der Oscar-Preisträger Polanski ist polnischer und französischer Staatsbürger, er lebt in Frankreich. Die US-Justiz wirft dem inzwischen 82-Jährigen vor, 1977 in Kalifornien die damals 13-jährige Samantha Geimer vergewaltigt zu haben. Polanski bekannte sich damals wegen Sex mit einer Minderjährigen schuldig und saß dafür zunächst 42 Tage im Gefängnis, bevor er auf Kaution frei kam. Vor der Urteilsverkündung floh der Filmemacher nach Europa. Er kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück, weil er fürchtete, dass die Strafe trotz einer Übereinkunft mit der Staatsanwaltschaft höher als vereinbart ausfallen würde.

Vor einigen Jahren waren die US-Justizbehörden in der Schweiz mit einem Auslieferungsantrag gescheitert. Zwar nahmen die Schweizer Behörden Polanski auf US-Anweisung 2009 in Zürich fest und stellten ihn in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest. Nach zehn Monaten wurde Polanski aber wegen Unklarheiten im Auslieferungsgesuch wieder freigelassen.

Minister Ziobro, der die Entscheidung der polnischen Justiz offiziell an die US-Behörden übermitteln muss, hatte sich in der Vergangenheit bereits für eine Auslieferung Polanskis ausgesprochen. Ziobro gehört der konservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) an. (APA, 31.5.2016)