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Besonders in der Bauwirtschaft ist die Schwarzarbeit weit verbreitet. Die Wirtschaftskammer muss ihre Kontrollmethoden nun ändern.

Foto: Marc Tirl/dpa

Wien – Die Wirtschaftskammer Tirol darf nicht mehr auf eigene Faust gegen Pfusch ermitteln. Das hat auch bundesweit Auswirkungen. Wie die "Tiroler Tageszeitung" am Dienstag berichtet, stellen alle Wirtschaftskammern in den Bundesländern, die im Zuge ihrer Pfuscherkontrollen die Daten mutmaßlicher Schwarzarbeiter erheben und speichern, aufgrund einer Feststellung der Datenschutzbehörde ihre Pfuschjagd ein.

Der stellvertretende Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, Herwig Höllinger, hat das der Zeitung bestätigt. Dem Entschluss sei ein "Pfuschgipfel" der Kammern vorausgegangen, bei dem das jüngste Nein der Datenschutzbehörde zur jahrelangen Sammlung persönlicher Daten mutmaßlicher Schwarzarbeiter diskutiert wurde.

In der Kammern wurde aber auch betont, man werde weiter versuchen, Pfuschern das Handwerk zu legen. Im Verdachtsfall sollen auch Privatdetektive zum Einsatz kommen, um Schwarzarbeit aufzudecken, damit die Fälle im Anschluss an die Behörden weitergeleitet werden können.

100.000 Daten in Tirol gespeichert

Anfang Mai hatte die Datenschutzbehörde bereits festgestellt, dass die Tiroler Wirtschaftskammer keine rechtliche Befugnis hat, bei Baustellenkontrollen die Daten mutmaßlicher Schwarzarbeiter zu erheben und zu speichern. In der Wirtschaftskammer Tirol war das aber seit 2005 allgemeine Praxis: Weit mehr als 100.000 sensible Daten möglicher Pfuscher wurden erhoben und gespeichert.

Die Behörde forderte die Kammer nun auf, solche Daten ab sofort nicht mehr zu erheben und zu speichern sowie alle bisher gesammelten Daten unverzüglich zu löschen. Die Kammer musste ihre Kontrolleure zurückpfeifen.

"Wir teilen die datenschutzrechtliche Beurteilung der Datenschutzbehörde, dass im Bereich der sensiblen Daten keine gesetzliche Grundlage vorhanden und die Erfassung der Daten daher unzulässig ist", sagte Höllinger der Zeitung. Nun folgen auch die anderen Bundesländerkammern. "Vor diesem Hintergrund wird in all jenen Landeskammern die Schwarzarbeiterbekämpfung eingestellt, in denen sie in dieser Form stattgefunden hat." (APA, 24.5.2016)