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Der Stabilitätspakt sieht eigentlich Geldstrafen als Sanktion vor, wenn Defizitgrenzen überschritten werden.

Foto: dpa/Arne Dedert

Die Eurozone hat sich ebenso umfassende wie unüberschaubare Defizitregeln gegeben, damit die Währungsunion nicht durch die Neuverschuldung einzelner Staaten in Bedrängnis gebracht wird. Dass der Stabilitätspakt als Grundlage dieser Bestimmungen nicht immer hält, was er verspricht, weiß man spätestens, seit Frankreich und Deutschland die Defizitlatte von 2002 bis 2005 ohne Konsequenzen rissen. Sie blockierten ein Verfahren einfach mit ihrem Gewicht im Rat.

Nach der Finanzkrise wurden die Instrumentarien verschärft, doch dass die Finanzpolitik der Euroländer deshalb solider geworden wäre, lässt sich kaum nachweisen, wie der Umgang mit Spanien, Portugal und Frankreich gerade zeigt.

114 unerlaubte Verstöße

Das Münchner Wirtschaftsforschungsinstitut Ifo hat sich die Defizitverstöße in der EU seit 1999 genauer angesehen und kommt zu einem vielsagenden Ergebnis. In diesem Zeitraum kam es zu 165 Überschreitungen der dreiprozentigen Obergrenze für das Budgetminus, in 114 Fällen handelte es sich um Verstöße, in den anderen waren die hohen Defizite rezessionsbedingt gestattet. Doch trotz der vielen Verletzungen kam es in keinem einzigen Fall zur Verhängung von Geldbußen, die der Stabilitätspakt eigentlich als Sanktion vorsieht.

Frankreich Spitzenreiter

Klarer Anführer der Schuldenmacher ist Griechenland mit 17 "Abweichungen" von den Höchstwerten. Dahinter folgen Portugal (15), Frankreich (12), Großbritannien (11), Polen (10) und Italien (9). Österreich schlägt sich mit drei Verstößen gut, zumal jener von 2009 rezessionsbedingt gestattet war. Gelistet nach den unerlaubten Überschreitungen rangiert Frankreich mit elf Fällen an der Spitze.

"Das Zahl der Verbotsverstöße ist enorm. Offenbar wirken die Regeln nicht", erklärte Ifo-Präsident Clemens Fuest. "Niemals wurden finanzielle Sanktionen verhängt, die eigentlich vorgesehen sind. Andere Mechanismen sind daher erforderlich", meint der Ökonom. (as, 23.5.2016)