Der grassierende Unverstand der Zeit lehrt uns Skepsis gegenüber allen Versuchen der Aufklärung. Aber auch wenn wir von Albert Camus belehrt werden, dass der Verstand gegenüber der Gesellschaft immer im Verzug sei und die Geschichte stets davonrenne, während der Verstand noch meditiere, so sollten wir es doch immer wieder versuchen. – Also noch einmal zum Mitlesen und Mitdenken:

Der Bundespräsident ist frei. Die verfassungsrechtliche Ungebundenheit des Präsidenten beinhaltet zwei wesentliche Kompetenzen: Er darf zum Bundeskanzler bestellen, wen auch immer er will; die aus Wahlen resultierende Mandatsverteilung im Parlament muss ihn rechtlich nicht kümmern.

Hat der Präsident "seinen" Bundeskanzler gefunden, dann darf er über dessen Vorschlag auch "seine" Minister ernennen. Schlägt der Bundeskanzler die aus seiner Sicht "falschen" Personen vor, dann ist der Präsident wiederum rechtlich frei, den zunächst ins Auge gefassten Regierungschef zu entlassen, um durch einen anderen Bundeskanzler "seine" Minister zu bekommen.

"Seine" Regierung

Hat der Bundespräsident "seine" Regierung gefunden, kann er sodann über Vorschlag "seiner" Regierung, das Parlament auflösen. Zwar müsste die Bundesregierung unverzüglich die Neuwahl des Nationalrats anordnen, aber unabhängig vom Ergebnis derartiger Neuwahlen ist der Bundespräsident wiederum rechtlich frei, sich "seinen" Bundeskanzler und "seine" Regierung zu wählen und den Nationalrat abermals aufzulösen. Dies darf er zwar "nur einmal aus dem gleichen Anlass verfügen" – was aber ist ein "Anlass", und was heißt hier "gleich"? Und wie viele Jahre später wird dies vom VfGH überprüft werden?

Nun sind diese Kompetenzen natürlich nicht ganz zufällig in unserer Verfassung. Sie sind das Ergebnis der autokratischen Bemühungen Ignaz Seipels, der diese vor dem Hintergrund eines drohenden Heimwehrputsches 1929 gegen die Sozialdemokratie durchgesetzt hat. Deshalb wurde uns in der Unabhängigkeitserklärung 1945 auch das feste Versprechen gegeben, unsere Republik wieder im Geiste der Verfassung von 1920 einzurichten – also ohne das in der Verfassung verankerte Führertum. Damals hatte man noch vor Augen, wohin eine autokratisch orientierte Verfassung führt. An dieses Versprechen hat sich aber niemand gehalten – und also stehen wir heute da mit einem "Ersatzkaiser", über den Hans Kelsen ein endgültiges Urteil gesprochen hat:

"Wenn dem nach Millionen zählenden Volke der Wähler nur ein einziger als Gewählter gegenübersteht, dann muss der Gedanke einer Repräsentation des Volkes den letzten Schein von Berechtigung verlieren, dann muss das gegen die Fiktion einer Volksvertretung gerichtete Argument der unmittelbaren Demokratie in erhöhtem Maß zur Geltung kommen, das bekannte Wort: Euere Vertreter sind euere Tyrannen".

Die rechtlich ganz ungebundene Auswahl der Person des Bundeskanzlers ist immer eine Entscheidung über die politische Richtung der künftigen Regierung. Da der Bundespräsident diese und insbesondere den Bundeskanzler jederzeit wieder entlassen kann, bedarf die Regierung nicht nur für ihr Entstehen, sondern auch für ihr Bestehen seines Vertrauens.

Adolf Merkl hat das schon 1930 betont: "Mehr noch als das Ernennungsrecht stärkt die unbeschränkte Freiheit der Entlassung der Regierung den Einfluss des Bundespräsidenten auf die Zusammensetzung der Regierung und auf deren Geschäftsführung". Er kann – weil er es eben darf! – die Regierung jederzeit nötigen, "ihre Politik nicht bloß mit den Wünschen der Parlamentsmehrheit, sondern auch des Bundespräsidenten in Einklang zu halten". Und hier kommt dann Kelsens Argument zum Tragen: Damit wird der Repräsentationsgedanke gesprengt, und der Bundespräsident wird umso mehr zu einer selbstständigen Macht neben, ja über dem allein die Volksgesamtheit repräsentierenden Parlament, je unabhängiger er von diesem durch seine unmittelbare Volkswahl ist.

Heimwehrideologie

Gewiss: Früher war alles einfacher. Die nun im Erosionsprozess verwehenden "Großparteien" hatten für die Präsidentschaftswahlen verdienstliche Exemplare ihrer Gattung nominiert und konnten sicher sein, dass der jeweils Gewählte fest in die Matrix großkoalitionärer Üblichkeiten eingespannt blieb. Der Präsident war nicht mehr als eine respektheischende Marionette parteilicher Strippenzieher. Damit ist's vorbei. Jetzt wird uns ein "neues Amtsverständnis" avisiert, das tatsächlich aber eine ganz alte, aus der Heimwehrideologie gespeiste Führerideologie ist.

Um alle Missverständnisse zu beseitigen: Dies alles sind keine Argumente speziell gegen Norbert Hofer, wiewohl dieser durch seinen unsäglichen Sager, man werde sich noch wundern, was alles gehe, die mit der skizzierten Verfassungsrechtslage verbundenen Sorgen entstehen lässt.

Sumpfkrokodil

Es sind dies generell Argumente gegen das Amt des Bundespräsidenten in seiner derzeiti- gen rechtlichen Ausgestaltung. Wenn es aber so ist, wie es ist, dann sollten wir uns auf die Suche nach einer Persönlich- keit machen, die den Verlockungen des Amtes nicht erliegt, und für die Zukunft könnten wir uns von Friedrich Hebbel mahnen lassen: "Man kann verhüten, dass Sümpfe entstehen. Aber man kann es nicht verhüten, dass Krokodile in den Sümpfen entstehen". (Alfred J. Noll, 19.5.2016)