Auf den ersten Blick erscheint es positiv, dass einer der größten Volkswagen-Aktionäre, der norwegische Staatsfonds, das Unternehmen wegen dessen Verhalten in der Abgasaffäre klagt. Milliardenschweren Fonds verfügen über fast unbegrenzte Ressourcen. Besser als Aufsichtsbehörden oder Verbraucher können sie Konzerne zu einer Änderung ihres Verhaltens zwingen – etwa zu einem transparenteren Management, der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften oder dem Verzicht auf Boni bei Verlusten. Aktive Aktionäre sind notwendig, damit Aufsichtsräte und Vorstände nicht zum eigenen Vorteil handeln, sondern im langfristigen Interesse des Unternehmens. Und nur dann funktioniert eine Marktwirtschaft.

Doch wenn Aktionäre einen Konzern auf Schadenersatz klagen, dann spitzen sie nicht auf das Geld der Manager, sondern auf das der Eigentümer – und das sind oder waren sie selbst. Erfolgreiche Investorenklagen führen bloß dazu, dass Millionen von der Masse der Aktionäre zu einer Einzelgruppe fließen – und Anwälte dabei groß mitnaschen. Das droht auch bei den Aktionärsklagen gegen VW.

Norwegen hat viel Geld durch die Abgasaffäre verloren, genauso wie alle anderen Investoren, die beim Auffliegen im Sommer 2015 VW-Aktien besaßen. Verbraucher und der Staat als Vertreter der Allgemeinheit haben jedes Recht, vor Gericht zu ziehen. Aktionärsklagen hingegen sind bloß eine weitere Unsitte unserer prozesssüchtigen Wirtschaft.

Aktionärsklage gegen VW
(Eric Frey, 17.5.2016)