Günstig übernachten wollen die Konsumenten – viele Hoteliers bringen die Buchungsplattformen kräftig unter Druck.

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Wien – In Deutschland griff das Bundeskartellamt beim Hotelportal Booking.com bereits Ende vergangenen Jahres durch. Die Wettbewerbshüter untersagten der in Amsterdam ansässigen Tochter des US-Online-Reisevermittlers Priceline sogenannte Bestpreisregeln und ordnete an, die Klauseln bis zum 31. Januar 2016 vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen. Derzeit verlangen die Buchungsplattformen von den Hotels nicht nur Provisionen von 15 bis zu 25 Prozent im Fall der erfolgreichen Vermittlung, sondern auch Bestpreisklauseln oder die Zusicherung des letzten Zimmers.

Hoteliervereinigung (ÖHV) und Wirtschaftskammer fordern Ähnliches wie in Deutschland schon lange auch in Österreich. Bereits 2012 hat die ÖHV, die in Österreich 1300 Betriebe der Vier- und Fünf-Sterne-Kategorie vertritt, bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Beschwerde gegen die Praktiken der Buchungsplattformen eingebracht. Das Portal sei seit Anlaufen der Untersuchungen bei Abstrafung von Betrieben, die Zimmer günstiger anbieten, als sie über die Plattform zu buchen sind, deutlich zurückhaltender, hatte es seitens der BWB geheißen.

Bestpreisklauseln auf Abschussliste

Die Abstrafung bestand etwa darin, dass der betreffende Betrieb eine Woche lang ausgelistet oder zumindest bei Suchabfragen zurückgereiht wurde. Mit Sommer des Vorjahres hat Booking.com neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eingeführt. Womit auch andere Buchungsplattformen günstiger anbieten können und auch Hoteliers vis-à-vis dem Gast das Zimmer billiger überlassen dürfen. Den deutschen Kartellwächtern reichte das offensichtlich nicht.

Nun will auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner(ÖVP) die Sache in die Hand nehmen. In Kürze soll ein Gesetzesvorschlag kommen, der solche "Bestpreisklauseln" in den Verträgen zwischen Buchungsplattformen und Hotels verbietet, bestätigte das Wirtschaftsministerium der APA Berichte von "Tiroler Tagezeitung", "Kurier" und "Krone". Schon im Herbst soll eine Gesetzesnovelle in Kraft treten, die es Hotels ermöglicht, auf ihrer eigenen Homepage oder anderen Vertriebskanälen ihre Zimmer billiger anzubieten als auf der Buchungsplattform. Dazu müssen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb sowie das Preisauszeichnungsgesetz geändert werden, heißt es aus dem Ministerium. Der Koalitionspartner soll in Kürze konkrete Vorschläge vorgelegt bekommen.

Hoteliervereinigung (ÖHV) und Wirtschaftskammer sind über den Vorstoß Mitterlehners naturgemäß erfreut. (rebu, 13.5.2016)