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Rund 500.000 Euro soll der Bundestrojaner pro Jahr kosten. Das für den Einsatz der staatlichen Überwachungssoftware notwendige Gesetz, soll noch im Mai beschlossen werden. Die Summe könnte sich allerdings als zu gering erweisen. In dem vom Justizministerium vorgelegten Gesetzesentwurf fehle nämlich eine "eine Darstellung von finanziellen Auswirkungen jenseits der grob 500.000 jährlichen Euro für die Hard- und Software zur Überwachung", heißt es dazu seitens des Finanzministeriums. Zusätzliches Geld könnte etwa für Haftungen fällig werden, wenn beim Einsatz der staatlichen Überwachungssoftware Handys oder Computer-Systeme beschädigt werden.

Sorgfältige Interessenabwägung

Prinzipiell gib das Finanzministerium seinen Kollegen auf den Weg, dass man bei "gezielter elektronische Überwachung" angesichts "verfassungsrechtlicher Eingriffe bei den überwachten Personen eine sorgfältige Interessenabwägung" vornehmen sollte. Im vorliegende Entwurf "ist jedoch zu wenig klar herausgearbeitet, welches Ziel verfolgt werden soll und inwieweit die vorgeschlagenen Maßnahmen die gelindesten, adäquatesten und effizientesten Maßnahmen zur Zielerreichung darstellen."

Erläuterungen und Gesetzesentwurf widersprechen sich

Auch sei der Gesetzesentwurf, sei in manchen Bereichen "inhaltlich unzureichend determiniert" und die dessen Erläuterungen seien "vielfach nicht exakt auf den geplanten Normtext abgestimmt". Eine Schelte, mit der das Finanzministerium nicht alleine dasteht. In den letzten Wochen wurde immer wieder kritisiert, dass sich Erläuterungen und Entwurf widersprechen – etwa in der Frage, ob der Bundestrojaner auch von außen installiert werden soll. Laut Erläuterungen und Aussagen von Justizminister Wolfgang Brandstetter soll er nur "vor Ort", etwa im Rahmen einer Hausdurchsuchung, Verdächtigen "untergeschoben" werden. Davon ist nichts im geplanten Gesetz nichts zu lesen.

Einsatz gegen verschlüsselte Kommunikation

Der Bundestrojaner soll es Fahndern ermöglichen, verschlüsselte Kommunikation über PCs, Handys, Tablets oder auch Spielekonsolen offiziell zu überwachen Anwenden will man die Ermittlungsmaßnahme unter strengen Voraussetzungen bei Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren bedroht sind, zum Beispiel bei Mord, oder beim Verdacht, es handle sich um eine terroristischen Vereinigung. Bisher kam derartige staatliche Überwachungssoftware ohne gesetzlichen Rahmen zum Einsatz. (sum, 13.5. 2016)