Die Ampel für eine Einigung mit den Heta-Gläubigern könnte bald auf grün springen.

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Wien – Mit der sich abzeichnenden Heta-Einigung dürften auch die Kärntner etwas stärker zur Kasse gebeten werden. Laut Insidern bleibt es zwar bei dem ursprünglich vereinbarten Beitrag von 1,2 Milliarden Euro, mit dem sich das Land von seinen Haftungen freikauft. Allerdings sollen sich die Kreditkonditionen zulasten Kärntens ändern.

Zu Erklärung: Das finanziell schwachbrüstige Kärnten kann sich schon länger nicht mehr via Kapitalmarkt finanzieren und verschuldet sich daher beim Bund bzw. dessen Bundesfinanzierungsagentur Öbfa. Auch für die Abfindung der Heta-Gläubiger gab es schon eine Vereinbarung zwischen Bund und Kärnten, wonach das Land die 1,2 Milliarden von der Öbfa erhält. Und zwar zu äußert favorablen Konditionen: Generell muss Kärnten nur Zinsen in jener Höhe zahlen, die der Bund bei Anleihenemissionen aufzubringen hat. Das sind bei zehnjährigen Papieren derzeit rund 0,5 Prozent.

Springender Punkt

Doch unter dem Strich wird es für Kärnten noch günstiger, geht aus dem Grundsatzabkommen, das dem Standard vorliegt, zwischen Bund und Land aus dem Dezember des Vorjahres hervor. Denn die Zinsen auf ein Drittel des Kredits oder 400 Millionen würden "vorerst gestundet". Unter gewissen Voraussetzungen, nämlich wenn das Land die restlichen 800 Millionen Euro vereinbarungsgemäß zurückzahlt, käme Kärnten auch um die Tilgung des 400-Millionen-Darlehens herum.

Das soll sich nun ändern, wie es aus gut informierten Kreisen heißt. Demnach müsse Kärnten die gesamten 1,2 Milliarden Euro refundieren. Immerhin verteuere sich die Transaktion für den Bund, der jetzt eine kürzere Laufzeit der Nullkuponanleihe in Kauf nimmt. Anders ausgedrückt: Hans Jörg Schelling muss die Schuldverschreibung nun nach 13,5 Jahren anstatt nach – wie ursprünglich angeboten – 18 Jahren zurückzahlen.

Der Beitrag Kärntens galt immer als springender Punkt im Tauziehen mit den Gläubigern. Das Land hat gutachterlich feststellen lassen, dass es eigentlich kein Geld für die Ablösung der Haftungen habe. Und der Beitrag von 1,2 Mrd. Euro nur wegen der günstigen Konditionen des Bundes zu stemmen sei. Aus Gläubigersicht war das nicht nachvollziehbar. Einerseits gebe es 2,8 Milliarden an verwertbarem Vermögen plus Zukunftsfonds (500 Millionen Euro). Kärnten verteidigte sich mit Gutachten, wonach die Verwertung der Assets aus Gründen des Funktionsschutzes nicht möglich sei.

Höheres Verschuldungspotenzial

Die Gläubiger sahen zudem höheres Verschuldungspotenzial: Kärnten könnte einen Kredit vom Bund über 3,5 Milliarden Euro aufnehmen. Die jährliche Zinslast von 53 Millionen Euro mache nur 0,3 Prozent des Kärntner Bruttoregionalprodukts aus, heißt es in dem Positionspapier des Restrukturierungsteams von Gleacher Shacklock, das von den Gläubigern angeheuert wurde.

Selbst wenn Kärnten fünf Mrd. Euro aufnehme, liege die Verschuldung mit 14.500 Euro pro Kopf in der Gegend Berlins oder Hamburgs und bei der Hälfte der Außenstände Bremens, ließ eine Investorengruppe rund um die deutsche Dexia errechnen. (Renate Graber, Andreas Schnauder, 13.5.2016)