Wien – Nach dem gescheiterten Vergleichsangebot des Landes Kärnten an die Heta-Gläubiger haben sich die Verhandler am Mittwochabend auf ein Memorandum of Understanding geeinigt. Die Quote soll laut Informationen des STANDARD bei rund 90 Prozent liegen; die Kärntner "Kronen Zeitung" berichtete von 92 Prozent. Offiziell wollte das am Donnerstag beim Land Kärnten niemand bestätigen, es hieß nur: "Kein Kommentar."

Beim ersten Angebot waren nur 75 Prozent plus eine Aufbesserung durch eine Umschuldung in Nullkuponanleihen der Republik offeriert worden. Nun soll es wieder eine unverzinste Staatsanleihe zur Aufbesserung geben. Sie soll eine Laufzeit von 13,5 Jahren haben, hat DER STANDARD erfahren. Am Donnerstagnachmittag werden aber noch abschließende Gespräche geführt. Die Republik muss Kärnten mit einem Kredit beispringen. Das wäre schon beim ersten, inzwischen gescheiterten Anbot der Fall gewesen.

Quote mehr als 90 statt 82 Prozent

Danach hat ja die Finanzmarktaufsicht (FMA) bei der Heta den angekündigten Schuldenschnitt vollzogen, der den vorrangigen Gläubigern einen Verlust von 54 Prozent brachte. Nach Berechnungen der FMA lagen in der Heta im April noch 11,1 Milliarden Euro an Forderungen, für die das Land Kärnten haftet. Davon sind 900 Millionen Euro nachrangig und wurden zur Gänze geschnitten, 10,2 Milliarden sind vorrangig, diese wurden zu 54 Prozent geschnitten. Das Volumen des Schnitts beträgt somit 6,4 Milliarden Euro, für diesen Betrag müsste nun das Land Kärnten aufkommen. Die ersten Klagen sind bereits eingelangt.

Nach dem Schuldenschnitt hatten die Gläubiger beim Vergleich "einen Neuner vorne" sehen wollen. Im vorigen, durch den Bund aufgebesserten Modell war vorgesehen gewesen, dass die Gläubiger ihren Verkaufserlös aus Kärnten (75 Prozent) in eine unverzinste Bundesanleihe mit 18 Jahren Laufzeit investieren. Das hätte zu einer Quote von rund 82 Prozent geführt.

Mit dem neuen Offert sollen die nötigen Mehrheiten bei den Gläubigern zustande gebracht werden. Ohne außergerichtlichen Vergleich drohen jahrelange Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang. (gra, APA, 12.5.2016)