Brüssel – Der EU-Ministerrat hat die Verlängerung der Grenzkontrollen im Schengen-Raum, darunter für Österreich, für weitere sechs Monate gebilligt. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission wurde am Donnerstag bei einem Rat für Entwicklungshilfe ohne weitere Diskussion formal angenommen.

Damit dürfen die bestehenden Kontrollen auf Grenzabschnitten verlängert werden. Konkret heißt dies, dass Österreich seine Kontrollen nur an der Grenze zu Ungarn und Slowenien fortsetzen darf. Für den Brenner gibt es keine Genehmigung, dazu wäre ein eigenes Verfahren nötig. Nach Angaben der EU-Kommission müsste Österreich Kontrollen am Brenner bei ihr anmelden, die Kontrollen würden dann auf ihre Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit überprüft.

Neben Österreich können auch Deutschland – an der Grenze zu Österreich – sowie Dänemark, Schweden und Norwegen ihre bestehenden Kontrollen für weitere sechs Monate fortsetzen. Norwegen ist nicht EU-Mitglied, gehört aber zum Schengen-Raum.

Die Grundlage für die Fortsetzung der Grenzkontrollen ist Artikel 29 im Schengen-Kodex. Dieser sieht die Möglichkeit für Kontrollen vor, wenn ein Mangel bei der Sicherung der EU-Außengrenze besteht. Die EU-Kommission hatte zuvor Griechenland noch schwerwiegende Mängel bei der Sicherung der EU-Außengrenze attestiert. Griechenland bleibt aber Mitglied des Schengen-Raumes.

Artikel 29 sieht grundsätzlich die Möglichkeit zu einer dreimaligen Verlängerung der Kontrollen, um jeweils sechs Monate vor. Somit wären Kontrollen maximal zwei Jahre möglich. Die EU-Kommission will aber, dass die Grenzkontrollen im Schengen-Raum im November enden.

In Ratskreisen hieß es, die Juristen der EU-Institutionen würden die Ansicht vertreten, dass Österreich im Fall eines Flüchtlingsansturms aus Libyen über Italien die Brenner-Kontrollen auf Basis bisheriger Bestimmungen im Schengen-Kodex einführen könnte. Die Staaten dürfen bei einer "ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit" für zunächst zehn Tage selbst Kontrollen einführen. Dies kann nach Stellungnahme der EU-Kommission auf insgesamt zwei Monate verlängert werden. Ein weiteres Verfahren im Schengen-Kodex erlaubt Grenzkontrollen für vorhersehbare Entwicklungen für maximal weitere sechs Monate.

Auf Wunsch von Ungarn wurde vereinbart, dass sich die EU-Staaten künftig enger konsultieren sollen, wenn Grenzkontrollen im Schengen-Raum eingeführt werden. (APA, 12.5.2016)