Konsumentenschützer der AK Burgenland freuten sich über das Testergebnis: Sieben von acht Produkten erhielten die Bewertung "sehr zufriedenstellend".

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Wien/Eisenstadt – Die Arbeiterkammer Burgenland (AK) hat Damen-Sportoberbekleidung auf Schadstoffe untersuchen lassen. Das Ergebnis sei "sehr, sehr erfreulich", denn alle acht getesteten Oberteile seien schadstofffrei, sagt Konsumentenschützerin Eva Schreiber. Ein mit dem "OEKO-TEX"-Siegel ausgezeichnetes Produkt trübe allerdings das positive Ergebnis.

Insgesamt wurden von den Konsumentenschützern acht Oberteile bei Diskontern, im Sporthandel und in Bekleidungsgeschäften eingekauft und an das Umweltbundesamt zum Testen übermittelt. Sieben der acht Produkte wurden mit "sehr zufriedenstellend" bewertet. Ein von "Hofer" beworbenes Produkt – ein "Crane Sport-BH" – erhielt ein "zufriedenstellend".

Laut Schreiber sei zwar auch dieses Kleidungsstück nicht gesundheitsschädigend, allerdings ist das Produkt explizit mit dem "OEKO-TEX"-Siegel, das sich zu niedrigeren Grenzwerten bekennt, ausgezeichnet. Konkret geht es um Nonylphenolethoxylate. Hier liegt der gesetzliche Grenzwert bei 1.000 Milligramm pro Kilogramm, "OEKO-TEX" verpflichtet sich freiwillig zu 100 Milligramm pro Kilogramm. Beim getesteten Sport-BH wurde jedoch ein Wert von 150 ermittelt.

Kleidungsstück aus dem Sortiment genommen

Laut einem Bericht von Greenpeace besteht beim Tragen solcher Produkte keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung. Nonylphenolhaltiges Abwasser belaste aber das Trinkwasser von Millionen Menschen in Herstellungsländern wie China oder Thailand.

Das Teilergebnis sei deshalb besonders unerfreulich, "da den Konsumenten durch das 'OEKO-TEX'-Label signalisiert wird, dass das Produkt besonders strengen Prüfkriterien entspricht", so Schreiber. Der Diskonter "Hofer" habe sofort reagiert und das Kleidungsstück aus dem Sortiment genommen.

In fünf Jahren wird der Grenzwert für Nonylphenolethoxylate EU-weit auf 100 Milligramm pro Kilogramm gesenkt, ergänzt Sabine Cladrowa, Leiterin der Chemikalien-Abteilung im Umweltbundesamt. Dies sei bereits beschlossen worden und werde mit 3. Februar 2021 rechtskräftig. Ab diesem Tag dürfte besagtes Produkt in der EU nicht mehr verkauft werden. (APA, red, 10.5.2016)