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"Ein Körperteil ist nicht schuldig", sagt die japanische Künstlerin Rokude Nashiko. Sie wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie Kunstwerke in Form von Vaginas anfertigt.

Foto: REUTERS/TORU HANAI

Tokio – Nach einem aufsehenerregenden Gerichtsprozess ist die japanische "Vagina-Künstlerin" Megumi Igarashi zu einer Geldstrafe von 400.000 Yen (knapp 3.300 Euro) verurteilt worden, weil sie unter anderem Plastiken in Form ihrer Genitalien ausgestellt hatte. Das Tokioter Bezirksgericht sprach die Künstlerin am Montag wegen der Verbreitung von "obszönem Material" schuldig.

Die Staatsanwaltschaft hatte 800.000 Yen gefordert. Der Fall hatte eine scharfe Zensur-Debatte ausgelöst. Igarashi war vor zwei Jahren festgenommen worden, weil sie einen Bauplan für ein Kajak in Form ihrer Vagina als Datensatz für 3-D-Drucker verbreitet hatte.

Nach heftigen Protesten und Widerspruch ihrer Anwälte kam sie wenige Tage später wieder frei, wurde dann aber nach wenigen Monaten erneut festgenommen, weil sie im Schaufenster ihres Tokioter Geschäfts kleine Vaginen präsentiert hatte.

Zurschausttellung von Genitalien verboten

Trotz einer florierenden Porno-Industrie ist die Zurschaustellung von Genitalien in Japan verboten. Diese werden normalerweise nur verpixelt oder mit schwarzem Balken gezeigt. Dass ihre Genitalien zum Gegenstand eines juristischen Verfahrens wurden, stößt bei der Künstlerin, die sich auch Rokude Nashiko (Böses Mädchen) nennt, auf Spott.

"Ich bin unschuldig, denn weder die Daten für weibliche Genitalien noch meine Kunstwerke in Form von Vaginas sind obszön", sagte sie dem Gericht im vergangenen Jahr. Zu dem Termin am Montag erschien sie mit einem Spruchband, auf dem stand: "Ein Körperteil ist nicht schuldig". (APA, 9.5.2016)