Das deutsche Vergleichsportal Check24 muss Verbraucher möglicherweise bald deutlicher als bisher auf seine Funktion als Versicherungsmakler hinweisen. Am Mittwoch (11.5.) wird vor dem Landgericht München ein Prozess gegen Check24 fortgesetzt, in dem es um die Frage geht, wie die Verbraucher des Portals informiert werden. Möglicherweise wird dann auch bereits eine Entscheidung verkündet.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute hatte Check24 verklagt, weil er dem Portal eine Irreführung der Verbraucher vorwirft. Check24 stelle sich zwar als verbraucherfreundliches Preisvergleichsportal dar, arbeite in Wahrheit aber wie ein Makler, der Provisionen von den Anbietern kassiert.

Klare Erkennbarkeit

Dies müsse auch auf den ersten Blick für die Verbraucher erkennbar sein. "Wir wollen einheitliche Spielregeln für alle Marktteilnehmer", sagte Verbandspräsident Michael Heinz. Check24 warf dem Verband aber vor wenigen Tagen vor, Dinge zu fordern, die er selbst nicht einhalte.

Zum Prozessauftakt im Februar hatte die Vorsitzende Richterin angedeutet, dass sie Handlungsbedarf bei Check24 sieht. Der Besucher der Seite müsse verstehen, dass Check24 ein Makler ist und nicht nur ein Dienstleister, der Preise vergleicht, sagte die Vorsitzende Richterin der 11. Kammer für Handelssachen, Barbara Clementi. Dies könne zum Beispiel durch ein Popup-Fenster erfolgen, das aufblinkt, sobald der Nutzer sich die Versicherungen ansieht.

Nur Fußzeile

Bisher erfolge der Hinweis auf die Maklertätigkeit nur in einer Fußzeile, die von vielen Verbrauchern wohl nicht gelesen werde, sagte die Richterin. "Es geht nicht darum, ob man es findet, wenn man es sucht." Check24 kündigte Kooperation an. "Wenn sich Anpassungsbedarf ergibt, werden wir dem nachkommen", sagte Christoph Röttele, Mitglied der Geschäftsführung.

Zudem warfen die Versicherungsvertreter Check24 vor, den Kunden keine individuelle Beratung anzubieten. In diesem Punkt sah das Gericht aber zunächst keinen Anhaltspunkt für einen Gesetzesverstoß. Es könne zwar sein, dass die Intensität der Beratung bei einem Online-Anbieter nicht so hoch sei wie bei einem persönlichen Gespräch, sagte die Richterin. Wenn Check24 aber über eine Eingabemaske persönliche Informationen von dem Kunden abfrage, stelle auch dies eine individuelle Beratung dar. Check24 wertete diese Einschätzung als Erfolg: "Wir sehen uns darin bestätigt, dass wir den Beratungspflichten nachkommen", sagte Röttele. (APA, 8.5.2016)