Wien – Die Finanzbehörden haben im Vorjahr volle Arbeit geleistet. Die mit Hilfe von Verwarnungen oder aufgrund von Bestrafungen der Steuerpflichtigen hereingespielten Zusatzeinnahmen sind 2015 auf 675,3 Millionen Euro explodiert. Das entspricht mehr als einer Verfünffachung des 2014 erzielten Wertes.

An der Zahl der Verfahren liegt das aus Sicht von Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) überaus erfreuliche Resultat nicht: Sie stieg nur leicht von 9.009 auf 9.496 und damit wieder auf das Niveau von 2013. Vielmehr sind der Finanz ein paar dicke Fische ins Netz gegangen: "Die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höhere Summe der festgesetzten Strafen ist auf den rechtskräftigen Abschluss einiger Großverfahren zurückzuführen", teilt der Minister in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des SPÖ-Mandatars Jan Krainer mit. Um welche Fälle es sich dabei handelt, darüber wird keine Auskunft gegeben.

Weniger Selbstanzeigen

Zudem wurden im Vorjahr 995 Finanzverfahren eingestellt – etwas weniger als 2014 (1077). Stark rückläufig sind die Selbstanzeigen, mit denen – unter bestimmten Umständen – Straffreiheit erwirkt werden kann. Nach 14.005 Fällen 2014 gab es im Vorjahr nur noch 7.308 Fälle von Reue.

Damit dürfte eine Trendwende eingesetzt haben: Von 2009 bis 2014 gab es jedes Jahr deutliche Steigerungen bei Selbstanzeigen. Die Verdoppelung 2013 auf knapp 13.000 Fälle und der neuerliche Zuwachs 2014 ist in Verbindung mit den Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein zu sehen.

Dazu kommen die Leaks von Steuer-CDs. Auch wenn Österreich bisher selbst keine Daten gekauft hat, mussten Steuerhinterzieher damit rechnen, dass sie der heimischen Finanz früher oder später im Wege des Informationsaustausches zugehen werden. Bei den Abkommen mit den beiden Nachbarländern haben Experten oft darauf verwiesen, dass Selbstanzeigen vielfach günstiger seien als die Begleichung der Abgeltungssteuer. Von den 7.308 Selbstanzeigen waren im Vorjahr 6.907 strafbefreiend. (as, 8.5.2016)