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Wien – Änderungen bei der Neuen Oberstufe verlangen AHS-Lehrer und -Direktoren im Zuge der am Donnerstag zu Ende gegangenen Begutachtung des ersten Schulrechtspakets der Regierung. So soll etwa die Semestergliederung in der Maturaklasse aufgehoben werden, heißt es in Stellungnahmen zur Novelle, mit der die Verschiebung des für 2017/18 geplanten flächendeckenden Starts ermöglicht wird.

Die neue Oberstufe soll an allen mindestens dreijährigen Oberstufenformen ab der 10. Schulstufe umgesetzt werden, betroffen sind also beispielsweise die sechste Klasse Gymnasium oder die zweite Klasse einer berufsbildenden höheren Schule (BHS). Der Lernstoff wird dabei in je ein Semester umfassende Module unterteilt.

Kein "Sitzenbleiben"

Bei einer negativen Note in einem Fach muss nicht die ganze Klasse wiederholt, sondern nur das jeweilige Modul positiv abgeschlossen werden. Mit bis zu zwei "Nicht genügend" in den Semesterzeugnissen kann man aufsteigen. Sogar mit drei Fünfern soll ein Aufstieg möglich sein, sofern das die Klassenkonferenz beschließt. Bis zur Matura müssen aber alle Module nachgeholt sein. Dies erfolgt durch die positive Ablegung einer sogenannten "Semesterprüfung".

An rund 200 Schulen wird das Modell bereits erprobt. Der Probelauf umfasst somit rund ein Viertel aller Schulen, es sind derzeit aber hauptsächlich BHS betroffen. Ab 2017/18 sollte es ursprünglich flächendeckend umgesetzt sein – mit der geplanten Gesetzesnovelle dürfen Gymnasien und BMS den Start aber um bis zu zwei Jahre verschieben.

Kurzes Maturajahr

Bis zum Inkrafttreten müssten aber einige Punkte überdacht werden, glauben AHS-Lehrergewerkschaft und -Direktoren in ihren jeweiligen Stellungnahmen. Dazu zählt etwa die Semestergliederung in der Maturaklasse: Das zweite Semester der Abschlussklasse sei wegen der Reifeprüfung teilweise extrem kurz, so die Lehrervertreter: "In einem Zwei-Stunden-Fach stehen unter Umständen nur zwölf beurteilungsrelevante Unterrichtseinheiten zur Verfügung." Die Vermittlung von Lerninhalten und die Leistungsfeststellung in dieser kurzen Zeit setze Schüler und Lehrer unter Druck. Lösungsansatz: "Die letzte Schulstufe wird als ein Semester bzw. ein Beurteilungszeitraum geführt", so Lehrer und Direktoren unisono. "Völlig zu Recht wurden diesbezügliche Regelungen auch schon für die derzeitigen Abschlussklassen eingeführt."

Sorge wegen Aufstiegsmöglichkeit

Ebenfalls problematisch sehen Lehrer und Direktoren die Möglichkeit, dass Schüler im Extremfall wegen der im Gesetz eingeräumten Wiederholungsmöglichkeiten in einem bestimmten Gegenstand in der gesamten Oberstufe keine einzige positive Leistung erbringen und trotzdem in die Maturaklasse aufsteigen können. "In diesem Fall erscheint ein Scheitern vor der Matura vorprogrammiert", so die Lehrervertreter. Nötig sei daher eine Modifikation der Bestimmung: Die Fünfer sollen sich nicht in einem einzelnen Gegenstand ansammeln dürfen.

Elternvertreter und die BMHS-Lehrergewerkschaft wiederum fordern die Möglichkeit, die Einführung der neuen Oberstufe auch an BHS verschieben zu können. Das Feedback aus den Schulen zeige, "dass es bei der schulversuchsmäßigen Umsetzung auch im BHS-Bereich massiven 'Entwicklungsbedarf' gibt", heißt es in der Gewerkschaftsstellungnahme. Der Bundesverband der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen kritisiert, dass der Schulgemeinschaftsausschuss nur bei der Verschiebung der NOST, nicht aber für den regulären Start gefragt oder informiert werden muss. Die Eltern fordern, dass an jedem Standort in diesem Gremium auch die Entscheidung getroffen wird.

Nur Detailkritik gibt es in den Stellungnahmen an den im ersten Schulrechtspaket enthaltenen, im Vorfeld teilweise hitzig diskutieren Plänen, die etwa die Abschaffung des Sitzenbleibens sowie die Wahlmöglichkeit zwischen alternativer Leistungsbeurteilung und Ziffernnoten in den ersten drei Schulstufen oder "Sprachstartgruppen" für Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen betreffen. (APA, 6.5.2016)