Luxemburg/Graz – Die Befürworter des Kraftwerkbaus an der Schwarzen Sulm in der Steiermark haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Sieg errungen. Der EuGH hat eine Klage der EU-Kommission gegen Österreich am Mittwoch abgewiesen.

Die EU-Behörde hatte Österreich vorgeworfen, im Jahr 2007 den Bau des Wasserkraftwerks bewilligt zu haben, obwohl er laut Bewilligungsbescheid zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen werde. Die EU-Kommission stützte sich dabei auf die Vorwirkung des Verschlechterungsverbots der Wasserrahmenrichtlinie.

Wasserqualität durch Voves herabgestuft

Scharfe Kritik übte die Grüne Landtagsabgeordnete Sabine Jungwirth an der EuGH-Entscheidung: "Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar, da der EuGH wesentliche Fakten nicht berücksichtigt hat, die jedoch am Tisch liegen." Damit meint sie vor allem die noch immer nicht vom Verwaltungsgerichtshof entschiedene Amtsbeschwerde des Umweltministeriums. Die Amtsbeschwerde gegen die steirische Landesregierung war noch von Ex-Minister Berlakovich eingebracht worden.

Denn im Zuge des Genehmigungsverfahrens stufte der damalige Landeshauptmann Voves im Jahr 2013 die Wasserqualität des Flusses von "sehr gut" auf "gut" herab. Dadurch wurde ein Baustart überhaupt möglich. Daher sei nun wieder Österreich am Zug, sagt auch WWF-Wasserexpertin Bettina Urbanek: "Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet über die ungerechtfertigte Herabstufung des ökologischen Zustandes."

"Bis zuletzt hatten die Vertreter des WWF und der großen österreichischen Umweltverbände gehofft, dass sich beim EuGH inhaltliche und sachliche Argumente gegen eine rein formaljuristische Sicht des Falles durchsetzen würden", heißt es am Mittwoch in einer Reaktion des WWF. (july, APA, 4.5.2016)