Xintong Tiandi stellt unter dem Namen "IPHONE" verschiedene Accessoires aus Leder her – darunter auch Handyhüllen.

Foto: Xintong Tiandi

Es ist nicht das erste Mal, dass Apple sich mit anderen Unternehmen um Markenbezeichnungen streitet. Insbesondere "iPhone", jene Trademark, die für das wichtigste Produkt des Konzerns steht, war immer wieder von anderen Firmen reklamiert worden. In Brasilien etwa setzte man sich etwa gegen das Unternehmen Gradiente durch, welches den Namen zwar schon im Jahr 2000 registriert, aber erst 2012 mit der Herstellung von Android-Smartphones zur Anwendung gebracht hatte.

Nicht so in China. Dort hat Apple nun nach vier Jahren an rechtlichen Auseinandersetzungen das Nachsehen gegen einen Hersteller von Lederwaren. Die Kalifornier können die Marke in der Volksrepublik nicht exklusiv nutzen.

Vier Jahre Streit

Die Vorgeschichte erläutert "Quartz". Schon 2002 hatte Apple in China den Begriff "iPhone" für Software und Hardware schützen lassen. 2007 sicherte sich die Firma Xintong Tiandi "IPHONE" und produzierte mit diesem Label bald Smartphonehüllen und ähnliche Accessoires. 2012 brachte Apple den Fall vor die chinesische Markenbehörde und schließlich vor Gericht. Dieses wies das Begehren um den exklusiven Zuspruch für die Marke nun ab.

Das entspricht dabei derselben Logik, wie sie im Fall Gradiente zu erkennen ist. Das Höchstgericht in Peking folgte der Einschätzung der Behörde, die argumentierte, dass iPhone in China bereits eine bekannte Marke gewesen sei, bevor Xintong Tiandi sie registriert hat. Während die chinesische Firma sehr bald auch Produkte unter dem Namen auf den Markt brachte, dauerte es bis 2009, ehe erstmals offiziell iPhones in China verkauft wurden. Die unterschiedliche Groß- und Kleinschreibung spielt bei diesem Urteil übrigens keine Rolle.

Xintong Tiandi bietet Apple Kooperation an

Das chinesische Textilunternehmen gibt sich in einer ersten Reaktion auf den Schiedsspruch versöhnlich. Man wolle die Marke voll ausnutzen und mit Apple zusammenarbeiten, um die Kunden profitieren zu lassen. Apple, das auch 2012 die Rechte an "iPad" erst mit einer Zahlung von 60 Millionen Dollar an ein Tech-Unternehmen aus Shenzhen lukrieren konnte, schweigt bisher zu dem Fall.

Bei "Quartz" gibt man zu bedenken, dass angesichts des sinkenden Aktienkurses, vermehrter Auseinandersetzungen mit chinesischen Behörden und letztlich auch solcher Gerichtsentscheidungen möglicherweise ein Fragezeichen über der Zukunft des Konzerns in der Volksrepublik baumelt. (gpi, 4.5.2016)