Der Eingang zur einstigen Altun-Alem-Moschee in Wien.

Foto: Privat

Wien – "Demat Altun Alem" stand über der kleinen Tür in der Venediger Au in Wien-Leopoldstadt, die zu einem Kellerlokal führte. Hier wurde die Altun-Alem-Moschee betrieben, die als Salafisten-Zentrum bekannt wurde und vom österreichischen Verfassungsschutz beobachtet wurde.

Mirsad O. hat hier etwa jahrelang unter seinem Namen "Ebu Tejma" gewirkt – ein radikaler Prediger, der junge Männer und auch Mädchen dazu aufgestachelt haben soll, an der Seite der IS-Terrormiliz in den Kampf nach Syrien zu ziehen. O. steht mittlerweile in Graz vor Gericht, der Staatsanwalt bezeichnete ihn als "Schlüsselfigur der IS-Propaganda".

"Auf andere Moscheen verstreut"

Nach STANDARD-Recherchen gibt es die Moschee nahe dem Praterstern aber nicht mehr. Der Schriftzug mit dem Namen der Moschee über der Tür ist verschwunden. "Das Lokal steht leer", sagte eine Sprecherin der zuständigen Hausverwaltung Brichard. Auch die Wiener Polizei bestätigte diese Information. "Die Altun-Alem-Moschee gibt es nicht mehr", sagte Sprecher Paul Eidenberger. "Die Anhänger haben sich auf andere Moscheen in Wien zerstreut." Welche das sind, konnte er nicht sagen. Es sei durchaus eine "heikle Geschichte", Verfassungsschützer würden auch andere Moscheen beobachten. Als Ausweichquartiere könnten etwa Einrichtungen in der Brigittenau sowie in der Josefstadt dienen.

In der Moschee im achten Bezirk soll auch der Islamist Mohamed Mahmoud anzutreffen gewesen sein. Er wurde 2008 wegen Bildung und Förderung einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren Haft verurteilt. Mahmoud, der angeblich in engem Kontakt mit O. stand, soll sich seit Sommer 2014 beim IS in Syrien aufhalten. Im August 2015 erschoss er für ein IS-Propagandavideo zwei Menschen. Der Verbleib von Mahmoud ist unklar.

Prozess gegen Mirsad O. vertagt

Mirsad O. muss sich aktuell wie der Mitangeklagte Mucharbek T. vor dem Grazer Straflandesgericht unter anderem wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und terroristischer Straftaten wie Mord verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung. Ende Februar wurde der Prozess um sechs Monate vertagt. (David Krutzler, 3.5.2016)