Berlin – Die deutsche Opposition im Bundestag muss bei ihrem Bestreben nach Kontrolle der Regierung mit ihren jetzigen Instrumenten auskommen. Neue Rechte bekommen Linke und Grüne nicht dazu. Das hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit der Linkspartei eine Niederlage beschert.

Diese hatte mit Blick auf die Größenverhältnisse im Bundestag Klage in Karlsruhe eingebracht. Seit 2013 regiert in Deutschland die große Koalition aus CDU/CSU und SPD. Anders als in Österreich gibt es nur zwei kleine Oppositionsparteien im Bundestag, nämlich Grüne und Linke. Und "klein" meint tatsächlich klein. Denn gemeinsam stellen sie bloß 20 Prozent der Abgeordneten.

Einige Kontrollrechte aber verlangen ein Quorum von 25 Prozent – etwa die Einsetzung eines U-Ausschusses. Zwar zeigten sich die Koalitionsparteien hier kulant und legten in der Geschäftsordnung fest, dass in dieser Legislatur 20 Prozent reichen. Doch die Linke wollte eine Grundgesetzänderung erzwingen, zumal für eine Normenkontrollklage (Überprüfung eines Gesetzes durch das Verfassungsgericht) nach wie vor 25 Prozent der Abgeordneten nötig sind. Diese Klage gilt als "scharfes Schwert" der Opposition.

Das Gericht aber lehnte dies ab und erklärte, es gebe "keine eigenen Oppositions-Fraktionsrechte", sondern nur Rechte für eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten quer durch den ganzen Bundestag. Große Koalitionen seien zudem nicht neu. Schon früher hätten Oppositionsfraktionen bestimmte Quoren nicht erfüllen können. Linken und Grünen bleibt somit zurzeit nur eine Option: stärker zu werden. (bau, 3.5.2016)