Wien – Die Einigung des Finanzministeriums im Streit mit Post, Telekom Austria und ÖBB-Postbus über die Höhe der zu leistenden Dienstgeberbeiträge für beamtete Mitarbeiter kommt die Steuerzahler teurer als im Beipacktext zur Änderung des Poststrukturgesetzes angegeben. Von netto 22 Millionen Euro war in der dem Gesetz beigefügten "Wirkungsorientierten Folgeabschätzung" die Rede.

Aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) geht nun aber hervor, dass der Einnahmenentfall des Bundes aufgrund der Senkung der Dienstgeberbeiträge zur Pensionsversicherung auf ASVG-Niveau (von 15,75 auf 12,55 Prozent) mit 40 Millionen Euro doppelt so hoch sein wird.

Einnahmenentfall des Bundes

Laut Ministerium lieferten die drei Unternehmen im Vorjahr 201,56 Millionen Euro an Beiträgen zur Deckung des Pensionsaufwands für ihre Beamten ab. Mit der Senkung des Pensionsbeitrags von 28,3 auf 22,8 Prozent (inklusive Dienstnehmerbeiträgen) sinke deren Aufwand automatisch auf rund 162 Millionen Euro, rechnet der Sozialsprecher der Neos, Gerald Loacker vor. Er argwöhnt, das Parlament sei falsch informiert worden. Die von den drei Unternehmen darüber hinaus geleisteten Pflegegeldbeiträge von zuletzt 5,09 Millionen Euro änderten an der Rechnung nichts, sonst hätten diese auch in die Folgenabschätzung einfließen müssen.

Die Zahl der beamteten Bediensteten ging seit 2010 – aufgrund von Ruhestandsversetzungen – von 19.735 auf 15.340 zurück. Der Finanzierungsbedarf des Bundes wird durch die Neuregelung nicht im gleichen Ausmaß sinken. Denn ab 2017 leisten die drei Nachfolgegesellschaften der einstigen Post- und Telegraphenverwaltung keinen Ausgleich mehr, der Bund muss den Differenzbetrag allein zahlen – ab 2023 auch die Administrationskosten der Beamtenversicherung.

Zahlen bis zum Jahr 2040

Zahlen wird der Bund noch eine ganze Weile. Die letzten Post- und Telekombeamten gehen rein rechnerisch 2040 in Pension (Geburtsjahrgänge 1973 bis 1975). Wie viel an Einnahmen nach 2019 fehlen, ist nicht absehbar. "Über 2019 hinausgehende Kalkulationen sind gemäß den geltenden Haushaltsvorschriften nicht vorgesehen", schreibt das Ministerium. (ung, 3.5.2016)