Wien – Die schriftliche Zentralmatura im Fach Deutsch (eigentlich: Unterrichtssprache) ist als einzige für alle Schüler gleich – egal ob sie eine AHS oder BHS besuchen. Die Prüfungskandidaten können dabei eines aus drei "Aufgabenpaketen" auswählen, die jeweils unter einer thematischen Klammer stehen. Die Deutsch-Matura dauert 300 Minuten, die Bewertung erfolgt nicht über ein Punktesystem.

Jedes der drei "Aufgabenpakete" besteht aus zwei voneinander unabhängigen Aufgabenstellungen. Die Maturanten müssen zwei Texte verfassen, wobei jeder Text gleich gewichtet wird. Wörterbücher dürfen verwendet werden, nicht aber Lexika.

Eine literarische Aufgabe

Eines der drei Pakete muss dabei eine literarische Aufgabe enthalten. Die Pakete können dabei nur im Ganzen gewählt und nicht einzelne Aufgaben aus unterschiedlichen Paketen kombiniert werden.

Die Aufgabenstellungen enthalten immer einen oder mehrere Ausgangstexte als Grundlage – das können auch nichtlineare Texte wie Statistiken oder Schaubilder sein. Spezifische Werkkenntnis ("Literaturkanon") wird nicht vorausgesetzt. Die Inputtexte dürfen pro Themenklammer dabei eine Anzahl von 2.000 Wörtern nicht überschreiten.

"Textsortenkanon"

Die Schüler müssen Texte aus einem vorgebenen "Textsortenkanon" (Empfehlung, Erörterung, Kommentar, Leserbrief, Meinungsrede, offener Brief, Textanalyse, Textinterpretation, Zusammenfassung) verfassen. Vorgegeben wird auch ein Richtwert für die Wortanzahl: Diese beträgt etwa 900 Wörter (plus/minus zehn Prozent) – entweder werden zwei gleich lange Texte von je 450 Wörtern oder ein langer (600) und ein kurzer (300) verlangt (jeweils plus/minus zehn Prozent).

Die Lehrer beurteilen die Arbeiten nicht anhand eines Punktesystems, sondern anhand vier sogenannter "Dimensionen" (Aufgabenerfüllung aus inhaltlicher Sicht, Aufgabenerfüllung aus textstruktureller Sicht, Aufgabenerfüllung in Bezug auf Stil und Ausdruck, Aufgabenerfüllung hinsichtlich normativer Sprachrichtigkeit), die wiederum in fünf den Noten entsprechende Niveaustufen unterteilt sind.

Kompetent erfüllt oder nicht

Zunächst wird der "Erfüllungsgrad" für jedes Kriterium bewertet, anschließend müssen die Kriterien zu drei unterschiedlichen, gleichwertigen "Kompetenzbereichen" zusammengeführt und diese einzeln bewertet werden (Inhalt und Textstruktur des ersten Textes gemeinsam betrachtet, Inhalt und Textstruktur des zweiten Textes gemeinsam betrachtet, Stil und Ausdruck sowie normative Sprachrichtigkeit beider Texte gemeinsam betrachtet).

Gleiches wie für die Deutsch-Matura gilt für die Volksgruppensprachen Kroatisch, Slowenisch und Ungarisch als Unterrichtssprache in einigen Bundesländern.

Lebende Fremdsprache nur teilweise für alle ident

In den lebenden Fremdsprachen ist die Zentralmatura hingegen nur teilweise für alle Schüler ident. Zentrale Aufgabenstellungen gibt es für Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Ein Teil der Aufgaben für AHS und BHS unterscheidet sich, zusätzliche Variationen gibt es, je nachdem wie lange die Sprache gelernt wurde (vier, sechs, acht Jahre).

An den AHS umfasst die Prüfung vier Teile (Leseverständnis, Hörverständnis, Sprachverwendung im Kontext, Schreiben), die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt 270 Minuten. Die Verwendung von Wörterbüchern ist nicht erlaubt.

Beim Lesen sind vier Aufgaben zu vier unterschiedlichen Lesetexten zu beantworten, wobei unterschiedliche Formate zum Einsatz kommen (Richtig/Falsch, Multiple Choice, Zuordnen, Kurzantworten). Ebenfalls vier Aufgaben (zu vier Hörtexten) gibt es im Bereich Hören (Multiple Choice, Zuordnen, Kurzantworten), gleiches gilt für den Bereich Sprachverwendung im Kontext (Multiple Choice, Wortbildung, Editieren, Lückentext). Beim Schreiben gibt es dagegen nur zwei sogenannte "Schreibaufträge", verfasst werden müssen entweder Artikel, E-Mails, Blogeinträge, Berichte oder (nur in der ersten lebenden Fremdsprache) Essays.

Lesen, Hören, Grammatik und Schreiben

Für den Leseteil sind 60 Minuten reserviert, für das Hören (je nachdem, ob die Sprache vier, sechs oder acht Jahre gelernt wurde) maximal 40 oder maximal 45 Minuten, für die Sprachverwendung im Kontext (überprüft wird dabei vor allem die Anwendung von Grammatik) 45 Minuten und für das Schreiben (je nach Lerndauer) 120 oder 125 Minuten.

Die vier Prüfungsteile werden für die Beurteilung zu zwei Kompetenzbereichen zusammengefasst, einen rezeptiven (Lesen und Hören) und einen produktiven Kompetenzbereich (Sprachverwendung im Kontext und Schreiben). Beide Bereiche werden gleich gewichtet.

An B'HS vor allem Sprachverwendung

An den BHS entfällt vor allem der Bereich Sprachverwendung im Kontext, dafür kommt ein zusätzlicher, berufsbezogener Schultyp-spezifischer Schreibauftrag dazu. Auch Essays müssen nicht verfasst werden, dafür gibt es die Textform Broschüre (eine Art Marketingtext). In den anderen beiden Bereichen (Lesen, Hören) sind drei der vier sogenannten Aufträge mit den AHS ident, ein weiterer BHS-spezifisch.

Den BHS-Schülern stehen für ihre Klausur 300 Minuten und damit und 30 mehr als ihren Kollegen an den AHS zur Verfügung. Beim Testbereich Schreiben dürfen sie außerdem Wörterbücher verwenden.

Sowohl an AHS als auch an BHS müssen für eine positive Note 60 Prozent der Punkte erreicht werden. In beiden Kompetenzbereichen (rezeptiv und produktiv) muss außerdem mindestens die Hälfte der Aufgaben richtig gelöst sein.

Latein und Griechisch nur an AHS

Die schriftliche Zentralmatura für die Fächer Latein und Griechisch gibt es nur an den AHS – und ist auch dort nicht für alle Schüler gleich: Je nachdem, ob die Sprache vier oder sechs Jahre gelernt wurde, gibt es eigene Aufgabenhefte. Diese bestehen aus je zwei Abschnitten – einem Übersetzungs- (36 Punkte) und einem Interpretationsteil (24 Punkte). Die Bearbeitungszeit beträgt 270 Minuten.

Im Übersetzungsteil müssen die Maturanten einen Originaltext übersetzen, der Interpretationsteil besteht dann aus zehn Teilaufgaben zur sprachlichen und inhaltlichen Analyse des Originals. Dabei müssen sowohl geschlossene (etwa Multiple-Choice-Aufgaben) als auch offene (z.B. Verfassen kurzer Texte) Aufgabenformate absolviert werden. Dabei müssen sich die Schüler durchaus kurz fassen: Wer etwa bei einer offenen Aufgabe die maximal erlaubte Wortanzahl um mehr als zehn Prozent überschreitet, erhält einen Punkt abgezogen. Die Verwendung eines Wörterbuchs ist zulässig.

Für ein "Genügend" müssen einerseits insgesamt 30 von 60 Punkten erreicht und andererseits beim Übersetzen mindestens 18 und beim Interpretieren mindestens zwölf Punkte erlangt werden. Unter der Voraussetzung des Erreichens der Mindestpunkteanzahl in den beiden Teilbereichen gibt es ab 37 Punkten ein "Befriedigend", ab 45 Punkten ein "Gut" und ab 53 Punkten ein "Sehr Gut". (APA, 2.5.2016)