Wien – Nach der am Montag erfolgten Ausschreibung der Stichwahl am 22. Mai geht es sofort los: Seit Dienstag können Stimmen für die Präsidentenwahl abgegeben werden. Möglich ist das bereits Auslandsösterreichern und jenen Briefwählern, die gleich mit der ersten Wahlkarte einen leeren Stimmzettel für die zweite Runde bekommen haben. Ab morgen darf dieser ausgefüllt und an die Wahlbehörde gesendet werden.

Entscheiden müssen sich die 6.382.507 Wahlberechtigten, ob sie lieber Norbert Hofer (FPÖ) oder Alexander Van der Bellen (Grüne) als Bundespräsidenten haben wollen. Wahlberechtigt sind dieselben Österreicher, die schon im ersten Wahlgang auf den Wählerlisten standen – also die spätestens am 24. April 16 Jahre alt wurden. Hofer geht mit großem Vorsprung in die zeeite Runde: Er wurde am 24. April mit 35,05 Prozent Erster, Van der Bellen liegt fast 14 Prozentpunkte dahinter auf Platz zwei.

Auch der Zweite wurde schon Erster

Bei den bisher drei Stichwahlen seit 1951 wurde zweimal auch der Zweite des ersten Wahlganges Bundespräsident. Allerdings war der Vorsprung des Ersten nie so groß. Der größere Vorsprung waren noch die 3,5 Prozentpunkte, um die SPÖ-Kandidat Rudolf Streicher 1992 vor Thomas Klestil (ÖVP) lag – Letzterer gewann die Stichwahl dann klar mit 56,9 Prozent.

Geht die Urnenwahl am 22. Mai knapp aus, könnten auch dann wieder die Briefwähler den Ausschlag geben. Wahlberechtigte, die sich dieser Variante bedienen wollen, müssen eine Wahlkarte beantragen, es sei denn, sie haben das schon für den ersten Wahlgang getan – und halten bereits einen leeren Stimmzettel für den 22. Mai in Händen. Das ist der Fall, wenn man angegeben hat, längere Zeit verreist zu sein. Auch alle Auslandsösterreicher haben die Unterlagen für beide Wahlgänge gleichzeitig erhalten.

Beantragen kann man Wahlkarten schon seit der Vorwoche. An die Wahlberechtigten versendet werden sie ab 3. Mai. Wie üblich, sind Anträge bei der Gemeinde zu stellen – schriftlich spätestens bis Mittwoch vor der Wahl und mündlich bis Freitag, 12 Uhr. Bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein müssen sie am 22. Mai, 17 Uhr. Auch im zweiten Wahlgang werden die Briefwahlstimmen erst Montag nach der Wahl ausgewertet. (APA, 3.5.2016)