Auf Obstruktionen der Betriebsinhaber allein ist die Verspätung bei der Aufrüstung österreichischer Geschäftslokale mit Registrierkassen sicher nicht zurückzuführen. Die Zeit bis zur Einführung war (zu) kurz, und vor allem hat der Gesetzgeber Spezifizierungen, etwa für die Software, viel zu spät vorgenommen. Wer zu den Musterschülern gehören wollte und sich die Kassa bereits anschaffte, als die Regierung die Pläne verkündete, stand am Ende blöd da: Er hatte ein paar tausend Euro für eine Computerkassa ausgegeben, deren Software den Anforderungen der Finanz zum Schluss nicht genügt.

Nun staut es sich nicht nur bei den Software-Updates, sondern auch bei den Kassenherstellern. Jeder vierte Handelsbetrieb ist laut Kammer noch nicht ausgerüstet. Wer ohne erwischt wird, muss zumindest nachweisen können, dass er ein Gerät längst bestellt hat.

Wie bei allen Umstellungen haben Anlaufschwierigkeiten auch hier viele Gründe. Die Regelung ist mit ihren vielen Ausnahmen in etwa so schlecht wie das politische Personal, von dem sie ersonnen wurde. Aber es sind bei weitem nicht nur die anderen schuld. Viele Trafikanten, Taxler, Gastwirte oder Friseure haben schlicht erst im letzten Moment bestellt und jammern jetzt wegen langer Wartezeiten. Gewerbetreibende alterieren sich über eine Belegerteilungspflicht, die seit Jahren gilt, sie wurde nur nicht kontrolliert. Wer jetzt überrascht ist, hat hinterm Mond gelebt. (Luise Ungerboeck, 1.5.2016)