"Risikoorientierte Überprüfungshandlung": Das hat eine gute Chance auf den "Begriff des Jahres". Diese lexikontaugliche Hervorbringung des bürokratischen Geistes in Österreich bedeutet, dass ab Mai Kleinbetriebe jetzt wirklich überprüft werden, ob sie per Registrierkasse eine Mehrwertsteuerrechnung hergeben. Sagt das Finanzministerium, das diese kreative Formulierung von der "risikoorientierten Überprüfungshandlung" gefunden hat.

Das Risiko liegt dabei für die steuerunehrlichen Betriebe bei einer Strafe von 5000 Euro.

Bis jetzt war es ja so, dass man in sehr, sehr vielen gastronomischen Betrieben z. B. äußerst kreative Zettel bekommen hat: eine "Tischrechnung" oder einen "Konsumationsbon" oder eine "Zwischenrechnung". Man musste schon extra auf eine Mehrwertsteuerrechnung bestehen.

Finanzminister Hans Jörg Schelling hat sich mit der Registrierkassenpflicht viele Feinde bei Kleinbetrieben, Dienstleistern, aber auch bei den Vereinen gemacht (bei der ÖVP übrigens auch). Ein Feuerwehrfest mit Registrierkasse – das ist praktisch als "unösterreichische Umtriebe" zu bezeichnen. Einerseits ist es natürlich nicht gutzuheißen, wenn etliche (Klein-)Betriebe die Mehrwertsteuer hinterziehen, andererseits sind viele Selbstständige der Meinung, sie würden ohnehin von der Steuer-, Sozial- und Regulatorienbürokratie genug karnifelt. (Hans Rauscher, 29.4.2016)