Die Finanz will den Betrieben hinsichtlich der Nutzung von Registrierkassen genau auf die Finger schauen.

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Wien – Die umstrittene Registrierkassenpflicht gilt theoretisch seit Anfang Jänner. Nach einer Übergangsfrist können säumige Betriebe ab Mai nun auch gestraft werden. "Es wird im Mai risikoorientierte Überprüfungshandlungen geben", heißt es aus dem Finanzministerium. Auch bei Routinebetriebsprüfungen werde die Registrierkassenpflicht kontrolliert.

Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro pro Betrieb, davon mehr als 7.500 Euro Barumsatz im Jahr, müssen über eine Registrierkassa verfügen. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von Mitte März sind für das Überschreiten der Umsatzgrenze die Erlöse der ersten vier Monate 2016 maßgeblich und nicht Umsätze des Vorjahrs.

Strafen bis 5.000 Euro möglich

Das Finanzministerium rechnet damit, dass nicht allzu viele Betriebe bei der Registrierkassenpflicht säumig sein werden. Die Finanzverwaltung hat bisher nach eigenen Angaben die Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen unterstützt. "Wir haben den Eindruck, dass die Unternehmen vorbereitet sind."

Bei einer vorsätzlichen Verletzung der Registrierkassenpflicht oder Belegerteilungspflicht können laut Finanzministerium Strafen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Beim Strafausmaß seien aber etwa Einkommen, Schuld und Milderungsgründe zu berücksichtigen. "Bei einem geringen Verschulden ist theoretisch auch bloß eine Verwarnung möglich", heißt es aus dem Ministerium. "Das ist jeweils abschließend von den Finanzstrafbehörden zu beurteilen." (APA, 29.4.2016)