Der steirische Mikroelektronik- und Halbleiterhersteller ams AG hat einen Patentrechtsstreit in den USA gewonnen. Der 100-Prozent-Tochtergesellschaft ams-TAOS USA Inc. sei durch ein endgültiges Urteil durch den US-Richter Richard A. Schell Schadenersatz in Höhe von 77 Mio. US-Dollar (68 Mio. Euro) von Seiten des Wettbewerbers Intersil Corporation zugesprochen worden, teilte ams am Dienstagabend mit.

Das endgültige Urteil könne jedoch in einer Berufung angefochten werden. ams sieht sich daher nicht in der Lage, einen Zeitpunkt für den vollständigen Abschluss des Verfahrens oder den Erhalt des im endgültigen Urteil zugesprochenen Schadensersatzes abzuschätzen.

Sieg in allen Punkten

Die Entscheidung sei das Ergebnis einer vierwöchigen Gerichtsverhandlung im Jahr 2015, in der die Jury des Bundesbezirks Eastern District of Texas bezüglich sämtlicher Forderungen gegen Intersil zugunsten von ams-TAOS entschieden habe, nämlich: widerrechtliche Aneignung von Geschäftsgeheimnissen von ams-TAOS, Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen den Parteien, unerlaubte Einflussnahme auf voraussichtliche Geschäftsbeziehungen von ams-TAOS sowie vorsätzliche Verletzung des U.S. Patents Nr. 6,596,981.

Im Zusammenhang mit dem endgültigen Urteil habe der Richter eine dauerhafte einstweilige Verfügung erlassen, die Intersil den Verkauf oder das Angebot von verschiedenen optoelektronischen Lichtsensoren untersage, da diese das Patent 6,596,981 verletzen oder Geschäftsgeheimnisse von ams-TAOS beinhalten. Das Gericht stufte das Verfahren zudem als Ausnahme ein und verfügte, dass ams-TAOS Anspruch auf Erstattung angemessener Anwaltskosten sowie der Gerichtskosten habe. (APA, 27.4.2016)