Foto: Christian Fischer

Der Ausblick aus dem kleinen Fenster richtet sich über ein überdachtes Gemüsebeet hinweg auf die Wiener Autobahnausfahrt. Richtung Osten verläuft sie zuerst nach Wien-Schwechat, zum Flughafen, dann weiter nach Ungarn. Getrennt von der Straße wird der grün bepflanzte Garten von einer hohen Mauer aus Beton. Über dieser ist in Bögen Stacheldraht gespannt.

Das Zimmer, zu dem das Fenster gehört, ist spartanisch eingerichtet. Zwei Betten mit blauen Metallgestellen, zwei braune Schränke und Regalbretter an der Wand. Zwischen den Zimmerhälften steht ein Schreibtisch, auf dem zusammengefaltet ein grüner Fußballfanschal liegt. An der gegenüber liegenden Wand steht ein Kühlschrank.

Nummerierte Möbel

Die Möbel sind mit Nummern versehen. 91 ist auf jenen zu lesen, die von der Tür aus links stehen. Dekoration gibt es keine auf dieser Seite. Kein Plakat, kein Bild. Die Wand auf der linken Seite ist kahl. Auf den Regalen finden sich die nötigsten Hygieneartikel, die eigentlich in ein Badezimmer gehören. Die gegenüberliegende Zimmerhälfte ist geschmückt. Fotos von Familienmitgliedern, Freunden und Freundinnen hängen über dem Bett.

Tür auf. Tür zu. Die Justizbeamten in Wien Simmering haben einen Generalschlüssel an dem Hosenbund befestigt, um alle Türen sorgfältig hinter sich zu verschließen.
Foto: Christian Fischer

Die Zimmertür nach draußen steht fast immer offen. Durch sie gelangt man in einen schmalen, dunklen Gang und weiter in die Gemeinschaftsküche mit silbernem Abwaschbecken, Herd und einem Kühlschrank. Neben der Küche befindet sich ein Aufenthaltsraum. Um den Tisch in der Mitte stehen Stühle, ein Fernseher ist auch da. "Ist doch fast wie im Studierendenheim, oder?", sagt ein Mann in monotonen Blautönen gekleidet.

Stimmt. Würde der Beamte der Justizanstalt Simmering nicht jede Tür auf dem Weg in das Zimmer mit einem an einer glitzernden Kette befestigten Schlüssel einzeln auf- und hinter sich wieder zusperren, könnte fast der Eindruck entstehen, dass der Freigängertrakt in dem Wiener Gefängnis nichts anderes als ein Wohnheim sei.

Ist er aber nicht. 509 männliche Insassen beherbergt die Wiener Haftanstalt. 86 davon sind sogenannte Freigänger. Im Gegensatz zum geschlossenen Vollzug können sie nicht nur ihren Haftraum verlassen, sondern auch das Gefängnis. Voraussetzung dafür ist eine gute Führung, dass die abzusitzende Reststrafe nicht länger als 18 Monate dauert und dass ein Grund für den Freigang vorliegt.

Freigang für das Studium

Für Johannes Frank (Name von der Redaktion geändert) ist dieser Grund sein Doppelstudium: der Master in Politikwissenschaft und der Bachelor in Geschichte an der Universität Wien. Frank ist einer von vier Studierenden, die in der Justizanstalt Simmering ihre Haftstrafe absitzen; einer von neun Studierenden, die in einem österreichischen Gefängnis leben. Der 28-Jährige hatte schon einmal studiert. Nach dem Abschluss seines Bachelorstudiums in Politikwissenschaft wollte er "sein eigener Chef sein" und gründete eine Firma. "Ich habe bei der Mehrwertsteuer herumexperimentiert", erzählt er. Die Folge: eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Sechs Jahre Haft das Urteil. Ohne Vorstrafen und mit gutem Benehmen hofft Frank auf die Halbstrafe – also darauf, dass er früher entlassen wird.

Zu Beginn seiner Haftstrafe musste Johannes Frank mit seinen Besuchern noch durch die Glasscheibe sprechen.
Foto: APA/HANS KLAUS TECHT

Knapp drei Jahre seiner Haft hat der gebürtige Wiener bereits hinter sich. Zwei Jahre verbrachte er davon im geschlossenen Vollzug. Erst in der Justizanstalt Josefstadt, dann in Simmering. "Die ersten Besuche, die ich bekommen habe, waren noch durch eine Glasscheibe getrennt", erzählt er. Über einen Telefonhörer konnte er mit den Familienmitgliedern und Freunden auf der anderen Seite sprechen. "Die Anstaltsleitung hat das dann abgeschafft. Jetzt sitzen wir an einem Tisch zusammen."

Doch Frank hatte von Beginn an Glück. Schnell fand er in Simmering einen Job, bekam eine Einzelzelle. Andere leben in Hafträumen mit bis zu sechs Personen. In der Bibliothek verbrachte er die Tage, ordnete Bücher und teilte sie anderen Häftlingen zu. "Es gibt eine Liste. Jeder kann die Bücher, die er gerne hätte, eintragen und bekommt sie dann in den Haftraum", sagt der Student. Sein persönliches Lieblingsbuch: Der brave Soldat Schwejk von dem tschechischen Schriftsteller Jaroslav Hašek.

Haft wird Gewohnheit

In der Bibliothek hat Frank seinen jetzigen Zimmergenossen kennengelernt. "Wir sind sehr unterschiedlich, aber verstehen uns gut", sagt er. Er selbst sei verschlossen, der Mitbewohner das genaue Gegenteil. Das würde man auch an den unterschiedlich vielen Fotos an den beiden Zimmerwänden sehen. "Wir sehen uns recht selten, vielleicht würden wir uns sonst auf die Nerven gehen", sagt der Häftling. Nachdem sie ihre Strafe abgesessen haben, soll aber der Kontakt bestehen bleiben. "Ich habe einen großen Teil meines Lebens mit ihm verbracht."

Auch mit den Justizbeamten kommt Frank gut aus. "Ich möchte unser Verhältnis nicht kameradschaftlich nennen, schließlich passen sie darauf auf, dass ich nicht abhaue. Aber der Umgang ist sehr freundlich", sagt er. Um ihren Job beneide er die Aufpasser jedenfalls nicht. Darum sei es umso erfreulicher, dass einige sehr engagiert seien. Ein Beamter würde auf Eigeninitiative Weihnachtsmärkte, Fußballturniere und andere Aktivitäten planen. Nach drei Jahren sei das Leben im Gefängnis recht normal. "Man gewöhnt sich daran."

Lockerung fürs Studium

Seit einem Jahr ist Frank nun im gelockerten Vollzug. Das heißt: Aufstehen um 5.30 Uhr, anziehen, Frühstück. Um 7.30 Uhr verlässt er das Haus in Richtung Uni. Neben dem Ausgang sind kleine, versperrbare Kästchen. An jeder der durchsichtigen Plexiglastüren ist eine Nummer angebracht. 91 steht auf der Box von Frank. In den Boxen befinden sich die Ausweise der Häftlinge, ihre Handys und Bargeld. Gegenstände, die die Freigänger bei ihrer Rückkehr in die Anstalt wieder abgeben müssen.

Nach seinen Lehrveranstaltungen kommt Frank gegen 19.30 Uhr wieder in die Justizanstalt. Beim Eintritt muss der schlaksige, großgewachsene Mann mit feiner Brille durch die Sicherheitskontrolle. Neben dem Scan, der prüft, ob Metallgegenstände mitgeführt werden, wird auch ein Alkoholtest durchgeführt. Wer trinkt, verspielt seine Freiheiten. Danach: Gemeinsam kochen und fernsehen. "Wir haben das Programm nach Tagen aufgeteilt. Montags schauen wir die Vorstadtweiber. Am Dienstag spielt es dafür Fußball", sagt der Rapid-Fan. Gegen 23 Uhr geht’s ins Bett. Zur etwa gleichen Zeit werden die Türen des Traktes versperrt.

"Ich muss jeden Tag genau angeben, wo ich bin", erzählt Frank. Zu Monatsanfang gibt er seinen Stundenplan ab. Uni-Kurse, Freistunden, Bibliothekszeiten sind minutiös aufgeschrieben. Zu Wochenbeginn muss er den Plan konkretisieren, also etwa bekanntgeben, wo genau er essen oder lernen wird. Überprüft werden seine Angaben von Justizbeamten, die unangekündigt an den angegebenen Orten auftauchen.

Streng geregelter Unialltag

Der genaue Plan und die Ausgangssperre machen das Studium teils kompliziert. So kann sich Frank nur auf Freigang für Lehrveranstaltungen anmelden. Computer oder Internet gibt es in der Haftanstalt nicht. Wenn am Wochenende der Ausgang um 17 Uhr endet und der Kurs länger dauert, muss er früher gehen. Bei Gruppenarbeiten mit anderen Studierenden ist Verständnis gefragt.

Eine blaue Brücke verbindet den geschlossenen und den gelockerten Vollzug.
Foto: Christian Fischer

"Ich bin etwas unflexibler als andere Studierende", sagt Frank. So sind für ihn spontane Treffen oder solche am Abend keine Option. Viele seiner Studienkollegen wissen von seiner Situation. "Ich habe da nichts zu verheimlichen", sagt Frank. "Ich bin, wo ich bin." Neugierig sind die Mitstudierenden aber nicht. "Ich bin erst einmal nach dem Grund für meine Haft gefragt worden", sagt er. "Ich sagte, dass ich kein Gewaltverbrechen begangen habe – das hat gereicht, die Kollegin war beruhigt."

Auch die Lehrpersonen wissen von der Haftstrafe. "Am Anfang des Kurses treffe ich mich mit den Professoren und informiere sie über die speziellen Umstände", sagt Ulrike Pils, Leiterin des pädagogischen Dienstes in der Justizanstalt Simmering. Schließlich gibt es klare Regeln: Der Inhaftierte darf das Kursgebäude nicht verlassen, die Vortragenden müssen eine Zeitbestätigung unterschreiben. Und: Wenn ein Insasse über 15 Minuten zu spät ist, muss es der Justizanstalt gemeldet werden.

Freigang ohne Missbrauch

Pils betreut alle Studierenden, die in Simmering inhaftiert sind. Sie klärt erst ab, ob es Sinn macht, dass jemand ein Studium beginnt. "Ich muss davon ausgehen können, dass der Freigang nicht missbraucht wird", sagt Pils. Und: "Der Häftling muss sich an die Spielregeln halten." Viele würden – nachdem sie die strikten Vorgaben gehört haben – ein Studium wieder verwerfen. Bei den anderen sei das Jusstudium sehr beliebt.

Wird ein Studium gestattet, sind die Häftlinge aber fortan auf sich allein gestellt. Lediglich eine kleine finanzielle Bildungsunterstützung bekommen sie von der Justiz. Nur davon könnte Frank sich das Studium aber nicht leisten. Er wird von der Familie unterstützt: "Meine Eltern stehen hinter mir. Ich habe etwas gemacht, das ich bereue. Sie verstehen das." (Oona Kroisleitner, 3.5.2016)