Wien – Seit sechs Jahren muss ORF-Redakteur Eduard Moschitz mit dem Vorwurf leben, für eine seiner Sendungen zwei Skinheads zu einem Nazisager angestiftet und später das Videoband davon manipuliert zu haben. Ein Vorwurf, den die FPÖ gegen ihn erhoben hat und gegen den er sich juristisch zur Wehr setzt – mit Erfolg.

Es geht um eine Dokumentation aus der Reihe "Am Schauplatz", in der die Lebenswelt Rechtsextremer dargestellt wurde. Dreharbeiten fanden auch bei einer FPÖ-Kundgebung in Wiener Neustadt statt. Und dort wollen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und andere gehört haben, dass sich zwei der Protagonisten der Wiederbetätigung schuldig gemacht hätten. Ob sie Strache – falls überhaupt – "Heil Hitler!" oder "Sieg Heil!" zugerufen haben, war schon damals nicht klar. Aber für die FPÖ-Funktionäre stand fest, dass Moschitz die beiden dazu angestiftet hat.

Ermittlungen eingestellt

Was strafrechtlich relevant wäre, allerdings stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, nachdem klar war, dass der Satz auf den Videobändern nicht vorhanden war und diese laut Gutachten auch nicht nachbearbeitet wurden. Heikel ist die Sache allerdings, da kurz nach dem Vorfall einer der Skinheads beim Verfassungsschutz den Sager gestanden und Moschitz belastet hat. Die FPÖ bekam rasch Wind davon und startete ihre Angriffe.

Moschitz klagte wegen übler Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung. Im Mai 2014 verlor er das Verfahren – der damalige Richter Stefan Apostol sah die FPÖ-Version für erwiesen an. Eine Entscheidung, die das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz auf 59 Seiten zerpflückte und eine neue Verhandlung anordnete.

Neuer Richter ist Herwig Handsur, und der folgt der Argumentation von Maria Windhager, der – auch für den STANDARD tätigen – Rechtsanwältin des ORF-Journalisten. Er verurteilt die FPÖ nicht rechtskräftig zur Zahlung von insgesamt 13.000 Euro an Moschitz, zusätzlich muss die Partei das Urteil veröffentlichen.

Richter glaubt Skinhead nicht

Was vor sechs Jahren wirklich passiert ist, kann auch Handsur nicht sagen, für ihn ist aber nach mehreren Verhandlungstagen klar, dass die FPÖ nicht beweisen kann, dass ihre Version stimmt. Bezüglich des Skinheads, der Moschitz zunächst belastet hat, stellt der Richter fest: "Die Aussage von Herrn M. kann nicht für bare Münze genommen werden. Ich glaube, er hat bei der Polizei einfach irgendwas erzählt."

Zusätzlich verweist Handsur im Gegensatz zu seinem Kollegen Apostol auch explizit darauf, dass die Videoaufnahmen Darstellungen von FPÖ-Funktionären widerlegen sowie dass der Sachverständige, der das Videoband untersucht hat, in seinem Gutachten als Abschlusssatz schreibt, eine Manipulation sei nicht feststellbar.

FPÖ-Anwalt Gerhard Steiner meldet volle Berufung an, Windhager nimmt sich Bedenkzeit, da ihr die Entschädigungshöhe zu gering erscheint. Bekommt er das Geld, will Moschitz dieses übrigens dem Verein von Ute Bock zukommen lassen. (Michael Möseneder, 26.4.2016)