Das inkriminierte "Falter"-Cover.

Foto: Falter

Wien – Die Zeichnung auf dem Cover der "Falter"-Ausgabe von Anfang Jänner ist nach Ansicht des Österreichischen Presserats ein Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Das teilt das Selbstkontrollorgan am Montag in einer Aussendung mit.

In der Zeichnung (siehe Cover links) sind fünf weinende Frauen dargestellt, die von einer großen Anzahl von Männern sexuell belästigt werden sowie ein Polizist, der weggedrängt wird. Eine Leserin habe sich an den Presserat gewandt und kritisiert, dass die Männer als "spezifisch nordafrikanisch portraitiert" würden. Alles Fremde würde nach Ansicht der Leserin dabei degradiert, Sexismus würde ausschließlich als muslimisches und fremdes Problem gesehen.

Der Herausgeber und Chefredakteur des "Falter" und die Zeichnerin haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, an der Verhandlung teilzunehmen.

Zeichnerin: Abbildung eines Sachverhaltes

Die Zeichnerin bringt etwa vor, dass es eine Tatsache sei, dass es sich bei den Vorfällen in Köln überwiegend um Nordafrikaner gehandelt habe. Eine Pauschalverunglimpfung liege daher nicht vor. Die Zeichnerin betone, dass es sich bei ihrem Werk nicht um eine (überhöhende) Karikatur sondern um die Abbildung eines Sachverhaltes in Form einer Illustration handle. Auf Fotos des Domplatzes in Köln sei zu sehen, dass sich dort praktisch fast nur nordafrikanische Männer aufgehalten hätten. Die Männer seien aber nicht als "spezifisch nordafrikanisch" portraitiert, dies sei einfach die Art, wie sie zeichne. Sexismus und sexuelle Gewalt würden durch die Illustration weder als fremdes, noch als ausschließlich muslimisches Problem dargestellt und die Zeichnung sei auch nicht rassistisch.

Für die Beurteilung durch den Senat des Presserats komme es nicht auf die Absicht an, die eine Zeichnerin mit dem Werk verfolge, sondern vielmehr und ausschließlich darauf, wie dies von den Lesern wahrgenommen werde, so die Begründung. Im Kontext mit den Vorfällen in Köln werden ein Prototyp eines Mannes aus dem nordafrikanischen bzw. arabischen Raum konstruiert. Durch die Uniformität der Darstellung werde suggeriert, dass es sich dabei nicht um einzelne Individuen, sondern um eine homogene Gruppe handle, bei der sich alle Mitglieder gleich verhalten würden, so der Senat weiter.

Nach Ansicht des Senats weist die Zeichnung damit ein generalisierendes Element auf. Darin erkennt der Senat eine Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung dieser Personen.

Die Veröffentlichung des Titelbildes verstößt somit gegen Punkt 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung) des Ehrenkodex. Auf Facebook kündigte "Falter"-Chefredakteur Florian Klenk an, dass die Wiener Stadtzeitung in ihrer nächsten Ausgabe dazu Stellung nehmen werde. (red, 25.4.2016)