"Solange er dort unten niemanden umgebracht hat, ist er für mich kein Verbrecher", erklärt eine Mutter aus dem Brüssler Problembezirk Molenbeek, deren Sohn sich vor zwei Jahren der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen hat. Eine fatale, wenn auch aus der Sicht der Mutter verständliche Einschätzung, die auch die Planlosigkeit des europäischen Rechtsstaates im Umgang mit diesem gesellschaftspolitischen Phänomen widerspiegelt.

In Österreich stehen rund 150 Personen auf der Dschihadistenliste des Innenministeriums, und die ersten Prozesse liefen bereits an – ziemlich holprig, weil dort die normativen Grenzen aufgezeigt wurden. Die Zahl der jungen IS-Krieger soll in Europa mittlerweile auf über 3000 angewachsen sein. Immer wieder flackert die Diskussion um eine Adaptierung des Strafrechts auf, und immer wieder folgt darauf die lähmende politische Diskussion.

Anlassgesetzgebung?

Die einen meinen, dass keine "Anlassgesetzgebung" gemacht werden solle, und fordern, dass man mit sozialen Integrationsmaßnahmen dem Phänomen begegnen soll. Mit dem Argument: Die Gesellschaft hat diesen jungen Menschen keine Perspektive gegeben. Die anderen fordern ein strengeres Vorgehen, weil sich dann vor Gericht die "Schwächen" des liberalen Rechtsstaates zeigen und eine Verurteilung auf bereits bestehende Paragrafen aufgebaut sein muss (zum Beispiel Verhetzung). Beide Ansätze schließen sich meines Erachtens nicht aus und indizieren so auch, dass eine gesetzliche Neuregelung unbedingt nötig ist. Warum?

Als Anfang der 1990er-Jahre das Verbotsgesetz aufgrund der politischen Situation verschärft wurde, war ich als betreuender Bewährungshelfer auch von rechtsradikalen Jugendlichen durchaus skeptisch, weil schwer einzuschätzen war, wie sich diese drastische Erhöhung der Strafen auf die Praxis auswirken würde. Aus der gleichen politischen Ecke, die jetzt von "Anlassgesetzgebung" im Kontext des Jihadismus spricht, kam damals kein Widerspruch. Im Gegenteil, die Strafen für junge Neonazis konnten gar nicht hoch genug sein.

In der Praxis bewährt

In der Praxis hat sich nach meiner Wahrnehmung allerdings dann aber gezeigt, dass sich die Verschärfung durchaus bewährte. Die sich entwickelnde radikale rechte Szene wurde flächendeckend zerschlagen, und junge Neonazis überlegten zweimal, ob sie sich weiterhin einschlägig strafrechtlich betätigen. Die spektakulären Verurteilungen von Gottfried Küssel (elf Jahre Haft), Hans Jörg Schimanek junior (acht Jahre) und Co waren dafür mitverantwortlich, weil die generalpräventive Wirkung entsprechend stark und somit abschreckend war. Abschreckend für all jene jungen Menschen, die sich der rechtsradikalen Szene angeschlossen haben, weil sie mit sich und ihrer Umwelt nicht zurechtgekommen sind.

Diese generalpräventive Wirkung fehlt im Zusammenhang mit der aktuellen islamistischen Radikalisierung fast vollständig, das genaue Gegenteil ist der Fall.

Nach ihrer Rückkehr aus "dem heiligen Krieg" bekommen diese jungen Menschen die Aufmerksamkeit, die sie zuvor nicht bekamen, sofern sie sich keines Verbrechens schuldig gemacht haben. Sie bekommen spezielle Integrationsprogramme und vieles mehr. Das ist ein fatales Signal. Wir benötigen im Gegenteil ein Gesetz analog zum Verbotsgesetz, um klar aufzuzeigen, dass es sich hier nicht um "Kavaliersdelikte" handelt.

Mehr Ressourcen ...

Diese Forderung ist kein Widerspruch zur Forderung nach mehr Ressourcen für soziale Integration und soziale Arbeit für diese Gruppe von jungen Menschen, um diesen eine Perspektive in Österreich zu bieten. Eine moderne und aufgeklärte Gesellschaft darf sich dem Vorwurf nicht aussetzen, nicht alles getan zu haben, um den Nachfolgegenerationen ein gelingendes Leben zu ermöglichen.

Dazu müssen diese jungen Menschen aber auch den gesellschaftlichen Rahmen und die gesellschaftlichen Grenzen erkennen – und auch die Motivation mitbringen, diese Chancen zu nutzen. Die Chance nutzen, um Teil dieser modernen und aufgeklärten Gesellschaft zu werden und den Sinn darin zu erkennen, diese nicht zu bekämpfen und auslöschen zu wollen.

... und mehr Ehrlichkeit

In diesem Lichte muss auch die Phrase "Die Gesellschaft ist daran schuld, dass junge Menschen sich radikalisieren und in den heiligen Krieg gegen Ungläubige ziehen" kritisch hinterfragt werden. Denn die Radikalisierung ist nicht eine Automatik. Das zeigt die sehr große Anzahl gelungener Fälle der Integration junger Menschen, die die ihnen angebotenen Chancen, etwa im Bildungsbereich, genutzt haben. (Roland Fürst, 20.4.2016)