Karlsruhe – Die weitreichenden Befugnisse des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das deutsche Bundesverfassungsgericht am Mittwoch bekannt.

Die umfangreiche Prüfung der Bestimmungen habe im Ergebnis zu einer Grundsatzentscheidung zum Datenschutzrecht geführt, sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof. Insbesondere treffe das Gericht erstmals Aussagen zur Übermittlung von Daten ins Ausland.

Das BKA-Gesetz muss bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Die beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin zum Teil nur mit Einschränkungen angewandt werden.

Um Terroranschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler in Deutschland seit 2009 unter anderem Wohnungen mit versteckten Mikrofonen und mit Kameras ausspähen. Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den "Bundestrojaner", eine eigens entwickelte Software, die auf der Computerfestplatte eines Terrorverdächtigen Daten – zum Beispiel aus Chats – abschöpft.

"Unverhältnismäßige Eingriffe"

Nach Kirchhofs Worten ist dies zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar. Die konkrete Ausgestaltung der Befugnisse durch den Gesetzgeber sei aber in verschiedener Hinsicht ungenügend. Der Senat habe "in etlichen Einzelvorschriften unverhältnismäßige Eingriffe festgestellt".

Die Verfassungsrichter kamen der Beschwerde einer Gruppe um den ehemaligen deutschen Innenminister Gerhart Baum (FDP) und einer weiteren Gruppe von Bundestagsabgeordneten der Grünen teilweise nach. (APA, 20.4.2016)