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Die Gedenkstätte in Mauthausen soll laut einem Gesetzesentwurf ausgelagert werden.

Foto: reuters/DOMINIC EBENBICHLER

Wien – Einiges an Kritik gibt es an der geplanten Ausgliederung der KZ-Gedenkstätte Mauthausen in eine Bundesanstalt öffentlichen Rechts, die aber im Geschäftsbereich des Innenministeriums bleiben soll. Die Begutachtungsfrist für das zugrunde liegende Gedenkstättengesetz ist am Dienstag abgelaufen. Es soll noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden und Anfang 2017 in Kraft treten.

Unzufrieden mit der geplanten Organisationsform ist etwa die Historikerin Eva Blimlinger, Rektorin der Akademie der bildenden Künste. Es sei dies "keineswegs eine sinnvolle Lösung", heißt es in ihrer Stellungnahme. "Sinnvoller und den Aufgaben entsprechender wäre hier vergleichbar den Universitäten eine Bildungseinrichtungen des öffentlichen Rechts zu errichten, die in ihren Agenden weitgehend autonom ist und durch mehrjährige Leistungsvereinbarungen und damit gesicherter Finanzierung an Aufträge gebunden ist."

Bevormundung

Keine Zustimmung gibt es auch von der "Vermittler_inneninitiative an der Gedenkstätte Mauthausen-Gusen". "Auch wenn es immer wieder als solche benannt wird, der Gesetzesvorschlag hat keine Auslagerung zum Ziel", meint diese. "Die Gedenkstätte bleibt in der Bevormundung, die Geschäftsführung sogar in der Abhängigkeit des Innenministeriums." Gleichzeitig werde sie einer parlamentarischen Kontrolle entzogen.

Das künftig entscheidungsbefugte Kuratorium werde in erster Linie durch Ministerien besetzt und nicht durch Vertreter einer transdisziplinären Fach- und Zivilgesellschaft, so die Vermittlerinitiative weiter. "Dieses Aufsichtsratsgremium ist somit nicht unabhängig, schon gar nicht von Parteipolitik."

Unabhängig gewährleisten

Die Bundesarbeitskammer hätte es – wie auch die Grünen im Vorfeld der Gesetzwerdung – besser gefunden, die Gedenkstätte etwa als internationale Stiftung zu organisieren, "womit den Realitäten besser Rechnung getragen und auch mehr politische Unabhängigkeit gewährleistet wäre". Auch um die Finanzen sorgt man sich in der Arbeiterkammer: Notwendig sei die dauerhafte Valorisierung der vorgesehenen Bundesmittel, in der Vorlage sei eine solche aber nicht vorgesehen.

Dass die Opferverbände nicht im Kuratorium, sondern nur im Gesellschaftlichen Beirat vertreten sein sollen, stößt bei der Arbeitsgemeinschaft der NS-Opferverbände und Widerstandskämpfer Österreichs auf Unverständnis. Befürchtet wird eine Alibi-Rolle. "Die Erfahrung in anderen ähnlich konstruierten Beiräten hat deutlich gezeigt, dass eine Mitarbeit in solchen Beiräten fast keinen Einfluss auf die Führung der Institution verschafft." (APA, 19.4.2016)