Essen im Zug zu servieren scheint simpel. Bei Henry am Zug ist darüber aber ein Rechtsstreit ausgebrochen.

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Wien – Die Arbeiterkammer klagt für einige Mitarbeiter der Do-&-Co-Tochter Henry am Zug wegen Verletzung des Arbeitsrechts. "Wir haben acht Fälle eingeklagt, und am Dienstag wird die neunte Klage eingebracht", sagte AK-Rechtsexpertin Julia Vazny-König dem "Kurier". Weitere sechs Fälle seien in Vorbereitung. Grundsätzlich geht es um die Einhaltung von Ruhezeiten zwischen Arbeitszeiten sowie von Pausen. Allerdings habe sich der Richter vorerst auf die Ruhezeiten konzentriert und das Verfahren rund um die Pausen unterbrochen.

Konsequenzen aus der Nichteinhaltung der Ruhezeiten, insbesondere die Frage, ob dann ein hundertprozentiger Lohnzuschlag fällig wird, sind laut Vazny-König noch nicht ausjudiziert. Ein erstinstanzliches Urteil könne in rund einem Monat vorliegen, der Fall werde aber wohl bis zum Obersten Gerichtshof gehen. Denn auch wenn im Gastronomie-Kollektivvertrag der Umgang mit Ruhezeiten spezifiziert sei, gehe es um grundsätzliche Fragen, die alle Branchen betreffen.

Zuschläge drei Jahre zurück

Teilweise fordere die AK drei Jahre zurück 100 Prozent Lohnzuschläge. Die Mitarbeiter von Henry am Zug seien nach dem Mindestkollektivvertrag mit 1.400 Euro brutto im Monat entlohnt worden, zitiert der "Kurier" Vazny-König. Urteile habe es im Zusammenhang mit der Arbeitszeit bei Henry am Zug noch nicht gegeben, vier ältere Fälle seien vor Gericht verglichen worden.

Abgesehen davon betreut die AK nach Angaben von Vazny-König auch Do-&-Co-Mitarbeiter, die an Bord von AUA-Maschinen kochen. Hier seien in vier Fällen die Verfahren geschlossen, "wir warten auf die Urteile". Die Frage sei, ob die Personen richtig im Kollektivvertrag eingestuft seien.

Am Montag hatte sich Do-&-Co-Chef Attila Dogudan mit Vertretern der Wirtschaftskammer und mit Berend Tusch von der Gewerkschaft Vida getroffen, um über die Arbeitszeiten bei Henry am Zug zu sprechen. Über die Inhalte wurde Stillschweigen vereinbart, es wird aber einen Folgetermin geben. (APA, 19.4.2016)