Wien – Der Vorstoß der Sektion 8 im Alsergrund, die Schaltung von Inseraten durch die öffentliche Hand in vom Presserat verurteilten Medien einzuschränken, hat beim Parteitag der Wiener SPÖ am Samstag keine Mehrheit gefunden. Die SPÖ-interne "Antragsprüfungskommission" hatte den Delegierten ein Votum auf Zuweisung empfohlen, was die Sektion 8 schon im Vorfeld mit einem "Begräbnis" gleichgesetzt hatte. In einem Interview mit dem STANDARD rechnete Lea Six, die Initiatorin des Antrags, bereits mit der Zuweisung: "Es wäre eine Überraschung, wenn er angenommen wird", sagte sie.

Konkret hatte der Antrag eine "Three-Strikes-in-Two-Years"-Regel gefordert: Ab 2016 sollten demnach in Printmedien, bei denen sowohl im vergangenen als auch im vorletzten Jahr mehr als drei Verstöße gegen den Ehrenkodex durch den Presserat festgestellt wurden, keine öffentlichen Inserate geschaltet werden dürfen. Wurden im vorletzten Jahr mehr als drei Verstöße festgestellt, im vergangenen Jahr jedoch weniger oder gleich drei, so könnten in diesem Medium wegen der abnehmenden Tendenz im darauffolgenden Jahr wieder Inserate geschaltet werden.

Eine solche Maßnahme hätte vor allem "Kronen Zeitung", "Österreich" und "Heute" getroffen. 90 Prozent der vom Presserat gerügten medienethischen Verfehlungen gehen auf das Konto der drei Boulevardblätter. Allein die "Krone" wurde bisher etwa 50 mal vom Presserat verurteilt.

Konkret wurde Antrag an eine interne Arbeitsgruppe zugewiesen. Diese soll bis zum nächsten Landesparteitag "Vorschläge für eine zeitgemäße und effiziente Informations- und Medienförderungspolitik der öffentlichen Hand im Sinne der Grundidee der Antragstellerinnen und Antragsteller entwickeln". Das Thema bleibt aber am Tapet: Der Antrag wird auch beim Bundesparteitag der SPÖ eingebracht. (APA, red, 17.4.2016)