Wien – Ein Ausflug mit Arbeitskollegen endete im Juni für Frau Z. damit, dass sie in der Prater Hauptallee von Hasinullah K. vergewaltigt wurde. Erinnern kann sie sich kaum daran, nur dass er auf ihr gelegen ist und sie ihn anflehte wegzugehen.

Der 22-jährige Angeklagte leugnet das – er habe der stark betrunkenen Frau nur helfen wollen, nachdem sie gestürzt war, erzählt er dem Schöffensenat unter Vorsitz von Eva Brandstetter. Dann habe er sie gefragt, ob sie Sex haben wolle, das habe sie bejaht.

35 Euro gestohlen

"Der Teufel muss mich dazu gebracht haben, sie zu fragen, ob sie mich ficken will", drückt K. es aus. Und: "Ich habe sie erst nur im Brustbereich massiert, das hat ihr gefallen." Dass er anschließend die Geldbörse mit 35 Euro aus der Handtasche des Opfers stahl, gibt er dagegen zu. "Ich habe einen Fehler gemacht." Bei der Polizei hatte er aber noch davon gesprochen, sie mit Gewalt zu Boden gebracht zu haben.

Beisitzer Stefan Apostol interessiert sich für das Motiv. "Wissen Sie noch, was die Frau angehabt hat?" – "Einen weißen Rock." – "Das hat Ihnen gefallen?" – "Er war kurz, hat gut ausgeschaut." – "Sind Sie der Meinung, dass Frauen generell zu aufreizend gekleidet sind?", will Apostol von dem 2011 nach Österreich gekommenen Afghanen wissen, der in Pakistan aufgewachsen ist. "Nein", lautet die Antwort.

Mangelnde Impulskontrolle

Die psychiatrische Sachverständige Sigrun Roßmanith berichtet, dass H. im Jahr 2014 wegen psychischer Probleme stationär im Spital war und auch dreimal ambulant behandelt wurde. Ein schwere Erkrankung habe er aber nicht, sondern eine Persönlichkeitsstörung und mangelnde Impulskontrolle, diagnostiziert sie.

Neben dem Opfer tritt auch ihr Sohn als Zeuge auf – der hat kurz vor der Tat mit seiner Mutter und dem Angeklagten telefoniert. "Ich habe mir Sorgen gemacht, da sie nicht nach Hause gekommen ist." Als er die 45-Jährige erreichte, habe sie ihm gesagt, sie wisse nicht genau, wo sie sei, sie werde aber einen vorbeikommenden Passanten um Hilfe bitten.

"Er hat mit mir gesprochen, ich habe ihm gesagt, er soll ein Taxi rufen", erinnert sich der Zeuge. Dann brach die Verbindung ab, beim nächsten Telefonat sagte die Mutter, sie sei vergewaltigt worden.

Vorstrafe kurz nach Aufenthaltsgenehmigung

Nicht positiv wirkt sich für den Angeklagten aus, dass er, nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde, im Sommer 2014 zwar subsidiären Schutz bekam – aber schon im Oktober die erste Vorstrafe wegen mehrerer Delikte.

Am Ende folgt der Senat dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt H. bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren nicht rechtskräftig zu drei Jahren unbedingt. Dazu werden sechs Monate bedingt von der ersten Vorstrafe widerrufen. (Michael Möseneder, 14.4.2016)