Hausbesitzer überlassen Sanierungen wegen der jüngsten Steuerreform lieber der kommenden Generation.

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Gegen die Steuerreform 2015/16, insbesondere die auf die Immobilienwirtschaft durchschlagenden Maßnahmen, macht der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) schon seit Bekanntwerden mobil. Nun hat man sich in einer Studie, durchgeführt von Ökonomin Agnes Streissler-Führer, angesehen, wie sich die Änderungen bei der AfA, die auch rückwirkend erfolgten, und bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer auswirkten.

Ihr Fazit: Die Maßnahmen verringern das Investitionsvolumen in Immobilien (Wohnimmobilien und betriebliche Gebäude) um 75 Millionen Euro, 36 Millionen davon allein im Bereich der privaten und gewerblichen Vermietung. Diese 36 Millionen seien gleichbedeutend mit 178 Wohnungen, die nicht gebaut oder saniert werden, erklärte Streissler-Führer. Aus der dann fehlenden Beschäftigung entgehen dem Fiskus 14 Millionen, insgesamt (inklusive Gewerbe) 31 Millionen.

"Hausbesitzer wollen nicht mehr investieren"

ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel berichtete von Hausbesitzern, die wegen der verlängerten AfA (von 10 auf 15 Jahre) "auf absehbare Zeit nicht investieren wollen", sondern dies erst der nachfolgenden Generation überlassen würden. Hauptgrund ist, dass laut neuer Grundstückswertverordnung für die Berechnung der Grunderwerbssteuer alles herangezogen werden muss, was in den vergangenen 20 Jahren ins Haus investiert wurde. Außerdem sei die gleichzeitig von 25 auf 30 Prozent erhöhte Immobilienertragsteuer "nichts anderes als eine kalte Progression für Immobilien" gewesen, so Holzapfel.

"Eine Steuerreform sollte eigentlich die Wirtschaft ankurbeln", sagte ÖVI-Präsident Georg Flödl. "Diese aber verunsichert und vernichtet Arbeitsplätze." Er forderte eine Sonder-AfA, wie sie nun in Deutschland kommt. Diese gilt bei Neubauten künftig zusätzlich zur Normalabschreibung (von zwei Prozent pro Jahr) und beträgt in den ersten beiden Jahren je zehn und im dritten Jahr neun Prozent.

Auch ein "modernes Mietrecht ohne Deckel" fordert der ÖVI, sowie die Beseitigung von Unsicherheiten bei der Abgrenzung einer Instandhaltung (die sofort abschreibbar ist) von einer Instandsetzung. (mapu, 14.4.2016)