Neun Uhudler-Rebsorten dürfen nun wieder angebaut werden.

Foto: Matthias Cremer

Eisenstadt – Die burgenländische Landesregierung hat am Mittwochnachmittag die Zulassung des Anbaus von neun Uhudler-Rebsorten beschlossen. "Das heißt, der Uhudler darf endlich Wein sein", sagte Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) bei einer Pressekonferenz nach der Regierungssitzung.

Ihr sei seit ihrer Amtsübernahme im Sommer klar gewesen: Für das Land gebe es nur einen mit der EU-Marktordnung konformen Weg – nämlich jenen, Direktträgersorten, die mit Edelrebsorten gekreuzt seien, in die burgenländische Weinbauverordnung aufzunehmen, so Dunst. Dieser Schritt sei monatelang vorbereitet worden.

"Großer Tag für das Südburgenland"

Der Beschluss bedeute, "dass damit neun Sorten Direktträger, die bis jetzt im Burgenländischen Weingesetz nicht vorkamen – mit keinem Buchstaben –, jetzt dort vorkommen als Uhudlerrebsorten, als Direktträgersorten, die verkreuzt sind mit Edelrebsorten und damit zu Wein geworden sind", erläuterte Dunst. Das sei nicht nur für den Uhudler, sondern auch für das Südburgenland "ein großer Tag". Es gehe dabei nicht um die 50 Hektar Anbaufläche allein, "sondern es geht um ein Kultgetränk, um eine Marke fürs Südburgenland".

Auch das 2004 vom Land verfügte Auspflanzverbot ist laut Dunst damit aufgehoben. Das bedeute, dass die neun Sorten – Amadeus, Bogni 15, Bolero, Boris, Breidecker, Concord/Ripatella (beide sind laut einer Expertise identisch), Delaware, Elvira und Evita – nun auch wieder ausgepflanzt werden dürfen.

Rechtssicherheit geschaffen

Man habe bereits die Marke "Uhudlerland" schützen lassen, um sie marketingtechnisch nutzen zu können. Auch ein "Uhudlerdorf"-Logo gebe es schon, mit dem man in die Werbung gehen könne. Nun gebe es Rechtssicherheit für die neun Sorten, damit sei auch ein Großteil – 80 Prozent oder mehr – der vorhandenen Rebstöcke erfasst.

Man könne den Weinbauern nun auch sagen: "Es gibt eine Zukunft für den Uhudler, und der ist jetzt rechtlich abgesichert", so Durst. Den Winzern wolle sie zurufen: "Jetzt können wir wieder durchstarten, jetzt könnt ihr wieder ausbauen."

Auf Bundesebene soll nun durch Beschluss im Parlament für jene sechs Uhudler-Sorten, die gemäß der EU-Agrarmarktordnung nicht angebaut werden dürfen – Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbemont –, die Obstwein-Lösung umgesetzt werden, um sie auf diese Weise vermarkten zu können.

Die Novelle des Bundesweingesetzes und jene der Burgenländischen Weinbauverordnung stellten keinen Widerspruch dar, erläuterte der stellvertretende Vorstand der Agrarabteilung im Amt der Landesregierung, Thomas Izmenyi. Es handle sich vielmehr um "eine sinnvolle Ergänzung beider Rechtsmaterien, die dadurch zu einem hohen Maß an Rechtssicherheit für unsere Winzerinnen und Winzer führt". (APA, 14.4.2016)