Handlungsbedarf sieht die Armutskonferenz unter anderem bei Gesundheitskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, wie etwa Brillen, Hörgeräte und moderne Rollstühle.

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Wien – Seit Monaten wird über die Reform der Mindestsicherung diskutiert. In erster Linie geht es um die Leistungshöhe und die Ansprüche von Flüchtlingen. Viel zu kurz kämen die faktischen Probleme der Betroffenen, beklagte die Armutskonferenz, ein Netzwerk von sozialen Organisationen, am Donnerstag.

Nicht der Missbrauch – er liege im "Promillebereich" – sei das Problem, sondern die Nichtinanspruchnahme der Mindestsicherung durch Menschen, die eigentlich einen Anspruch hätten, ist Caritas-Expertin Martina Kargl überzeugt.

Verbesserungsbedarf ortet man in mehreren Bereichen:

  • Soforthilfe: Da die Behandlung von Mindestsicherungsanträgen drei Monate dauern darf, brauche es bessere Überbrückungshilfen, weil ja Kosten für Miete und Nahrungsmittel weiter anfallen würden, meint Kargl.
  • Unterhalt: Wenn Menschen ihre Selbsterhaltungsfähigkeit verlieren, ist es bisher üblich, dass die Behörden auf Unterhaltsklagen drängen. Es wird also versucht, Unterhaltsansprüche gegenüber Angehörigen geltend zu machen. Um Klagen gegen Verwandte zu vermeiden, würden viele aber davon absehen, überhaupt einen Antrag auf Mindestsicherung zu stellen, so die Caritas-Expertin.
  • Gesundheit: Bei Gesundheitskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, sieht Diakonie-Vertreter Martin Schenk Handlungsbedarf. Als Beispiel nennt er Therapien und Heilbehelfe wie Brillen, Hörgeräte oder einen modernen Rollstuhl. Es gebe aber auch zu wenige Behandlungsplätze für Psychotherapie. Vor allem Depressionen könnten sehr schnell chronisch werden, wenn nicht rasch eine Behandlung erfolge. Daher müssten außergewöhnliche Gesundheitskosten ebenfalls im Rahmen der Mindestsicherung abgedeckt werden, fordert Schenk. Bei bestehenden Sozialfonds gebe es keinen Rechtsanspruch. "Das ist ein Lotteriespiel, ob man etwas bekommt."
  • Beeinträchtigung: Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen brauche es einen einheitlichen Umgang mit der erhöhten Familienbeihilfe, fordert Norbert Krammer vom Vertretungsnetz Sachwalterschaft. In Oberösterreich und Kärnten reduziere sie die Mindestsicherung, in anderen Ländern nicht.
  • Wohnbedarf: Schließlich drängt die Armutskonferenz auf einheitliche Standards in den Ländern. So ist jetzt unterschiedlich geregelt, ob die Stromkosten beim Wohnbedarf eingerechnet werden. Für einen Sonderbedarf oder Hilfe in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel Geburt eines Kindes, Austausch von kaputten Küchengeräten) fehlten verbindliche Vorgaben, beklagt Krammer. (Günther Oswald, 14.4.2016)