Wien – "Es ist um Zigeuner- und arisches Blut gegangen", beginnt Verteidiger Leonhard Kregcjk sein Plädoyer. "Tatsächlich gibt es nur A, B, AB und 0", stellt er sofort klar. Aus Sicht von Christian Z. offenbar nicht – er soll von den beiden Angeklagten Karl und Josef F. verprügelt und bedroht worden sein.

Z. ist der Vater von Karls Enkel, ist mit dessen Tochter aber nicht mehr zusammen. In Kontakt blieb man dennoch. So saß man auch am 8. Dezember in einer größeren Runde in der Kantine eines Sportcenters in Wien-Floridsdorf.

"Er war schon ziemlich angeschlagen", sagt der 46-jährige Erstangeklagte. "Er hat dauernd Sprüche gesagt mit 'Ich bin ein Arier' und blablabla", erzählt der Beamte dem Richter Stefan Renner.

Fünf oder sechs Bier

Nach fünf oder sechs Bier stellte Z. dann klar: "Ich will nicht, dass mit meiner Tochter Zigeunerisch geredet wird!" – "Was soll denn das für eine Sprache sein?", wundert sich Renner. "Mir san Sinti und redn Romanes", erklärt ihm der Erstangeklagte in breitem Wienerisch.

Besonders originell: Während die Angeklagten einen völlig autochthonen Nachnamen haben, hat Z. einen südeuropäischen, da sein Großvater von dort stammt. "Der häd a vergast gheard", soll er laut Josef F. damals auf diese Anmerkung hin gesagt haben. Was er allerdings vehement bestreitet – ebensowenig, dass er je davon gesprochen habe, ein "Arier" zu sein.

Der Streit eskalierte jedenfalls, laut Darstellung beider Angeklagter habe der 45 Jahre alte Josef F. den Kontrahenten schließlich in den Schwitzkasten genommen. Anscheinend so heftig, dass der kurz das Bewusstsein verlor und zu Boden fiel. Dabei müsse er sich auch die Gehirnerschütterung zugezogen haben, ist das unbescholtene Brüderpaar überzeugt.

Schwitzkasten oder Faustschlag

Dass es, wie Z. behauptet, einen Faustschlag gegeben habe und mit einem Messer gedroht wurde, bestreiten die beiden. Für Verteidiger Kregcjk ist nicht ausgeschlossen, dass es so gewirkt habe, als habe es einen Schlag gegeben, als Josef F. auch den zweiten Arm für den Schwitzkasten einsetzte.

Z. selbst kann nicht erscheinen, wie seine Anwältin Sonja Scheed verkündet – er ist im Spital. Fast überraschend bitte sie aber Richter Renner um eine Diversion, ihr Mandant wolle nur 2.000 Euro Schmerzensgeld und eine Aussprache mit den Verwandten.

Die Zeugen sind ziemlich widersprüchlich. Ein Kellner sagt, erst sei der Schwitzkasten gekommen, einige Minuten nachdem der gelockert worden sei, habe es einen Faustschlag gegeben. Eine Kollegin von ihm hat nichts von einem Schlag bemerkt. Beide sind sich einig, dass kein Messer im Spiel gewesen sei, wie das Opfer behauptet.

Selektive Erinnerung

Der dritte Zeuge, Teil der Zecherrunde, sagt zur Verblüffung von Renner und Staatsanwalt Markus Zellinger, er habe zwar den Streit zwischen Z. und Vertragsbedienstetem Josef F. mitbekommen und dass Z. zweimal auf dem Boden gelegen sei. "Und wie ist er dort hingekommen?", fragt Renner. "Weiß ich nicht." Er sei allerdings auch schon ziemlich bedient gewesen.

Auch als ihm der Ankläger verdeutlicht, dass für falsche Beweisaussage bis zu drei Jahre Haft drohen, bleibt der Zeuge dabei. "I hob nix gsehn. Und i wü mid dem Schas nix z'tun hoben!"

Um das erkrankte Opfer vernehmen zu können, vertagt Renner auf 31. Mai. (Michael Möseneder, 13.4.2016)