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Das eigene Grün ist grundsätzlich ein Erholungsraum. Wie sehr der Privatgarten die Erholung fördert, hängt allerdings von der persönliche Beziehung des Nutzers ab, hat eine Studie der MedUni Wien ergeben.

Foto: Reuters/DAVID W CERNY

Wien – Natur wirkt. Das zeigen aktuelle Studien, die kürzlich bei einer Konferenz an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik in Wien präsentiert wurden. Konkret ist damit gemeint: Grünflächen wirken sich positiv auf das Immunsystem aus und senken das Stresshormons Cortisol.

Eine aktuelle Untersuchung der MedUni Wien hat nun den erholsamen Effekt von privaten Grünräumen erhoben. An der Befragung nahmen 811 Personen im Alter zwischen 16 und 82 Jahren teil. Das Ergebnis: Die Probanden bewerteten den eigenen Garten als signifikant erholsamer als ihre Wohnzimmer, Balkone oder Terrassen. "Unsere Studie hat ergeben, dass der Erholungsfaktor umso höher ist, je mehr natürliche Elemente im Garten vorhanden sind", ergänzt die Gesundheitspsychologin Renate Cervinka vom Zentrum für Public Health der MedUni Wien feststellen konnte.

Beziehung zum Garten ausschlaggebend

Das heißt: Die Bepflanzung ist wichtiger als die Möblierung des Gartens. Das sagen sowohl Männer als auch Frauen, unabhängig davon wie alt sie sind. Eine Einschränkung gibt es allerdings: "Der Grad der Erholung hängt wesentlich davon ab, wie sehr die Person fähig ist, abzuschalten", so Cervinka. Nur wer die Belastungen seines Alltags im Garten loslassen kann, nutzt auch dessen Erholungspotenzial.

Der bedeutendste Faktor der Erholung ist demnach die persönliche Beziehung zum Garten. "Wie bei jeder guten Beziehung kommt es also darauf an, dass der Garten den Bedürfnissen des Nutzers entspricht und sich Garten und Nutzer gemeinsam weiter entwickeln", erklärt Cervinka. "Die Botschaft ist, dass man seinen Garten naturnah gestalten soll und vor allem aber, dass man Freude daran haben soll". Eine Folgestudie will nun die Zusammenhänge der gesundheitsfördernden Wirkung privater Gärten vertiefen. Darüber hinaus sollen auch die Effekte von öffentlichen Gärten, Schulgärten und therapeutischen Gärten berücksichtigt werden. (red, 12.4.2016)