Wien – Faustregelmäßig kann man davon ausgehen, dass mit der Zahl der Vornamen die adelige Rangstufe steigt. Bei Johann H. muss Richter Christian Noe bei der Überprüfung der Personalien gleich fünf Stück davon vorlesen – kein Wunder, ist der Angeklagte doch Spross eines einst hochadeligen Geschlechts.

Auf der Anklagebank sitzt der 51-jährige Pensionist aber nicht alleine. Der Erstangeklagte ist Franz D., Geschäftsführer seiner eigenen Firma, und er weiß nicht, ob seine Eigentumswohnungen eine oder zwei Millionen Euro wert sind.

Verrenkter Finger, geschwollener Knöchel

Dass die beiden also aus einer gemeinhin als "bessere Kreise" titulierten Schicht stammen, hat sie dennoch nicht vor einer Anklage wegen Körperverletzung bewahrt. Sie sollen sich im Zuge eines Streits im Verkehr gegenseitig attackiert haben. H. hatte danach einen verrenkten kleinen Finger, D. einen geschwollenen Knöchel.

Die unbescholtenen Angeklagten bekennen sich nicht schuldig und plädieren jeweils auf Notwehr. Erstangeklagter D. sagt, H. habe ihm telefonierend den Vorrang genommen und ihn dann nicht mehr einreihen lassen. Dann sei der Kontrahent ausgestiegen, er auch, es sei zu einer kurzen, nicht besonders freundlichen Auseinandersetzung über die Straßenverkehrsordnung gekommen.

Zündschlüssel weggeworfen

Dann habe H. versucht, ihn zu attackieren; da dieser so langsam gewesen sei, habe er aber immer ausweichen können und sei nur einmal getroffen worden und dann eher davongerannt. "Dann ist er zu meinem Lieferwagen gegangen, hat den Zündschlüssel genommen und wollte ihn von der Brücke auf die Schnellbahn werfen", behauptet der Erstangeklagte.

Das ist von ihm sogar fotografisch dokumentiert, misslang aber. Als D. sein Eigentum wieder aufheben wollte, attackierte ihn H. nochmals mit Fäusten. "Ich bin dann zur Busstation gegangen und habe Leute gebeten, für mich als Zeugen auszusagen. Die meisten haben mich ausgelacht." Nur ein 14-Jähriger, der auch die Polizei verständigt hatte, gab seine Personalien her.

Der Zweitangeklagte erzählt dagegen, er sei vom mit überhöhtem Tempo heranbrausenden D. beim Abbiegen überrascht worden. Dass er telefoniert habe, gibt er zu. "Mit meinem Bruder, der ist Priester", wie er zweimal betont.

"I hau da in die Goschn!"

Für ihn sei die Situation eigentlich schon geklärt gewesen, an der nächsten Kreuzung sei der andere ausgestiegen und wüst schimpfend angekommen. "'I hau da in die Goschn!', hat er gesagt." Auch H. echauffierte sich, "wir haben uns gegenseitig Komplimente gemacht", beschreibt er das.

Als er sich schon abwandte, habe ihn der Gegner von hinten berührt, ihm ins Gesicht gespuckt und, als er eine Abwehrbewegung gemacht habe, von oben mit den Fäusten H.s Hände getroffen. "Ich habe sofort einen stechenden Schmerz gespürt." Die Sache mit dem Schlüssel gesteht er zu. "Ich war natürlich superwütend, aber ich habe nie vorgehabt, ihn von der Brücke zu schmeißen." Ob die Staatsanwaltschaft das deshalb nicht angeklagt hat, bleibt offen.

Zeugen bringen wenig Klarheit

Der als Zeuge auftretende Schüler bestätigt eher die Version des Erstangeklagten. Ein erstmals vernommener Zeuge, der D. nach dem Vorfall gesehen hat und als extrem wütend beschreibt, stellt sich allerdings als Bekannter des Zweitangeklagten heraus.

Der medizinische Sachverständige Christian Reiter wiederum kann nicht mit Sicherheit sagen, wie sich die beiden Männer ihre Verletzungen zugezogen haben; es gebe mehrere Möglichkeiten dafür, sagt er.

Die logische Folge: Richter Noe spricht beide nicht rechtskräftig frei. Das Schmerzensgeld für den kleinen Finger, das H. will, muss er daher zivilrechtlich einklagen. (Michael Möseneder, 11.4.2016)