Das OLG Wien pflichtet dem VKI bei.

Foto: APA

Eine einseitige Preiserhöhung des Bezahlsenders Sky ist laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) gesetzwidrig. Dies teilte der VKI am Freitag in einer Aussendung mit. Die Konsumentenschützer führten im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen Sky Österreich durch.

Erhöhung war widerrechtlich

Gegenstand der Klage war eine einseitige Vertragsänderung, mit der der Pay-TV Anbieter 2013 eine Erhöhung von monatlichen Gebühren durchsetzen wollte. Schon 2015 hatte das Handelsgericht Wien diese Vorgehensweise als gesetzwidrig beurteilt.

Nun hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) die Entscheidung bestätigt und darüber hinaus die Mitteilung über die Preiserhöhung als AGB-Klausel für unwirksam erklärt, hieß es aus dem VKI. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnten Betroffene laut VKI die zu viel bezahlten Beiträge von Sky Österreich zurückfordern. (APA, 08.04.2016)