Finanzielle Abgeltung: ja, Naturalrestitution: nein – bei erwiesenen Raubkunstfällen war das die vom Leopold-Museum über Jahre vertretene Politik. Gesetzlich sei man als Privatstiftung nicht dazu verpflichtet und nur aus moralischen Gründen zu Verhandlungen bereit. Diese vom Stiftungsvorstand getragene Haltung war eine unerbittliche – in der Causa Mayländer ganz besonders. Sie betrifft fünf Werke von Egon Schiele, die gemäß der Beurteilung der ministeriell eingesetzten Kommission unter Nikolaus Michalek restituiert werden müssten.

Man verweigerte und bezeichnete den Beschluss der Experten zwischendurch schlicht als ungerecht. Nach fast sechs Jahren wirkte der Leopold'sche Eigensinn so überheblich wie naiv. Denn geht es um die Erhöhung der Subventionen oder die Bundeshaftung, dann begehrt man ja konsequent, wie ein Bundesmuseum behandelt zu werden. Nur: Wer fordert, muss konsensfähig bleiben – getreu dem Motto "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing".

Das Machtwort aus dem zuständigen Ministerium war längst überfällig. Josef Ostermayer tat es auf seine diplomatische Weise; hinter den Kulissen einigte man sich in mehreren Gesprächsrunden auf einen Kompromiss. Drei Schieles bleiben dem Museum, zwei werden restituiert. Eine Lösung, die weniger moralischem Elan als dem öffentlichen Druck geschuldet ist, den die Israelitische Kultusgemeinde über Jahre im Namen der Erbin aufzubauen wusste. (Olga Kronsteiner, 7.4.2016)