Die Schiele-Zeichnungen "Selbstdarstellung mit gestreiften Ärmelschonern" (1915) und "Sitzender Bub mit gefalteten Händen" (1910) gehen an die Erbin zurück. Zufrieden: Erika Jakubovits (IKG), Minister Ostermayer und Elisabeth Leopold (v. li.).

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Auf Restitution der drei restlichen Blätter verzichtete die Erbin Eva Zirkel. Sie verbleiben in der Sammlung Leopold.

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Wien – Am Vorabend erging sich der Herr Minister noch in Andeutungen: Ungelöste Restitutionsfälle, ließ Josef Ostermayer die zum Fundraising-Dinner ins Leopold-Museum (LM) geladenen Gäste wissen, würden unnötig dunklen Schatten werfen. Er habe sich dieser Sache angenommen, Näheres solle man in den nächsten Tagen den Medien entnehmen.

Die Hinweise zu einer Lösung in einem seit bald sechs Jahren schwelenden Disput hatten sich in den letzten Tagen verdichtet. Auch in der aktuellen Falter-Ausgabe blieb LM-Direktor Hans-Peter Wipplinger eine Wortspende zur Causa Karl Mayländer nicht erspart. Es gebe "berechtigte Hoffnung auf eine baldige Einigung", deutete der LM-Direktor an.

Die von der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) im Namen der Erbin lancierte Kampagne, über die seit Anfang des Jahres nicht weniger als 70 Aussendungen verschickt wurden, bezeichnete er schlicht als "unwürdig". Letztlich tat sie ihre Wirkung. Im Bundeskanzleramt fanden in den vergangenen Wochen jedenfalls mehrere Gesprächsrunden statt.

Die sture und auch von Wipplinger vertretene Position ist, dass man als Privatstiftung gesetzlich nicht zur Rückgabe von Kunstwerken gezwungen sei, weshalb man Vergleiche in Form monetärer Abgeltung präferiere.

Die Gründe für das Beharren auf dieser Variante, die man über Verkäufe aus dem Bestand finanzierte, dürften in der Vergangenheit wie in der Zukunft liegen: Theoretisch könnte man angesichts bisheriger Vergleiche (u. a. Jenny Steiner) Erbengemeinschaften gegenüber in Rechtfertigungsnotstand geraten. Praktisch dürfte man andere Modelle gescheut haben, um sich die Verhandlungsposition in künftigen Causen nicht zu verschlechtern.

2010 hatte die Michalek-Kommission entschieden: Wäre das Kunstrückgabegesetz anwendbar, dann wären fünf einst in der Sammlung Karl Mayländers beheimatete Papierarbeiten von Egon Schiele zu restituieren.

Eine Einschätzung, der 2011 auch der Kunstrückgabebeirat folgte, als es um in der Albertina verwahrte Schiele-Werke gleicher Provenienz ging. Sie wurden längst restituiert, die aus dem Leopold-Fundus bekanntlich nicht. Zuletzt bot der Stiftungsvorstand, der STANDARD berichtete, eine Ausgleichszahlung in der Höhe von etwa fünf Millionen Euro.

Ums Geld, betont Erika Jakubovits (IKG Exekutivdirektorin) aktuell, sei es der in den USA lebenden Erbin jedoch nie gegangen. Sie habe auf einer Naturalrestitution beharrt. Jetzt bekam sie ihren Willen, zumindest teils. Von ihren Anwälten beraten wählte die 95-Jährige zwei Blätter aus dem Quintett, die drei anderen verbleiben im Bestand des Museums. Zu den Abgängen gehört Schieles Selbstporträt mit Ärmelschonern, dessen Wert von Experten mit etwa 3,5 Millionen Dollar beziffert wird. Als "eine Lösung über die Bande, die für Billardspieler nicht ungewöhnlich" sei, bezeichnete Stiftungsvorstand Helmut Moser den Ausgang und rühmte des Ministers Verhandlungsgeschick. (Olga Kronsteiner, Stefan Weiss, 7.4.2016)