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Graz – Rund 156.000 Menschen in der Steiermark – bei einer Bevölkerung von rund 1,2 Millionen – sind armutsgefährdet, geht aus dem von Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) am Mittwoch präsentierten "Armutsbericht 2015" hervor. Dies seien 12,9 Prozent, also jeder achte Steirer. Dies bedeutet, sie müssen mit weniger als 1.123 Euro pro Monat auskommen. Kampus brach dabei eine Lanze für die Mindestsicherung.

Trotz steigender Arbeitslosigkeit habe es bei der Armutsgefährdung keine Verschlechterung im Vergleich zu den Vorjahren gegeben. Dennoch sei es bedauerlich, dass in einem reichen Land wie Österreich ein Achtel der Bevölkerung von Armut bedroht sei. Der Armutsbericht bestätige eindeutig, dass Pensionen und Sozialleistungen enorm zur Verringerung von Armut beitragen. Ohne Sozialleistungen würde sich die Armutsgefährdung auf rund 45 Prozent der Bevölkerung vervierfachen.

Das wirkungsvollste Instrument gegen Armut sei nach wie vor Beschäftigung, sagte Kampus. Deshalb habe das Land gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice spezielle Programme entwickelt, um vor allem ältere Arbeitslose sowie Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsprozess eingliedern zu können.

Nicht in voller Höhe

Sie werde weder einer Deckelung noch einer Kürzung der Mindestsicherung zustimmen: "Ohne die Mindestsicherung und andere Instrumente des sozialen Netzes wie Pendlerbeihilfe, Heizkostenzuschuss oder Wohnbeihilfe hätten wir noch viel mehr armutsgefährdete Menschen", sagte Kampus. Zudem mache die Mindestsicherung mit rund 50 Millionen Euro im Jahr knapp ein Prozent des Landesbudgets aus. Rund zwei Drittel der Bezieher von Mindestsicherungen bezögen zudem nicht die volle Höhe von 837 Euro monatlich. Bei zwei Drittel seien es nur rund 300 Euro, die durchschnittliche Bezugsdauer belaufe sich auf sechs Monate. "Ich sage immer, versuchen Sie einmal von 837 Euro monatlich zu leben", so die Landesrätin.

Dem Missbrauch soll mit einer Novelle der Gesetzesregelung bis zum Sommer ein stärkerer Riegel vorgeschoben werden. Bisheriger Schwachpunkt ist es gewesen, dass das AMS zwar das Geld gestrichen hat, wenn jemand nicht arbeitswillig gewesen ist. Allerdings sei laut Kampus das Mahnwesen sehr komplex gewesen, deshalb soll ein vereinfachter Datenaustausch verhindern, dass die Mindestsicherung bei anderer Stelle gleich wieder beantragt werden könne. (APA, 6.4.2016)