Wien/Klagenfurt – Vertreter aller Parteien haben die Möglichkeit des sogenannten Konsultationsverfahrens im Rahmen der neuen Verfahrensordnung für Hypo-U-Ausschüsse begrüßt. Es geht darum ob – in diesem Fall zwei – Personen, die mit laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand betraut sind, befragt werden können.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hatte – nach einem entsprechenden Bericht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und Oberstaatsanwaltschaft Graz – Bedenken zur Befragung geäußert. Beide Schreiben liegen der APA vor. Es geht um Ermittlungen im Dunstkreis der früheren Skandalbank Hypo Alpe Adria, aber auch um abgeschlossene Ermittlungen. Und damit hat einerseits der als Zeuge verlangte Soko-Hypo-Chef, Oberst Bernhard Gaber, zu tun. Bei der zweiten Person handelt es sich um eine Bankenexpertin, die nach APA-Informationen am 21. April in den U-Ausschuss hätte kommen sollen. Für Gaber gab es noch keinen Termin.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hält dem Bericht zufolge nur Befragungen zu rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren sehr wohl für möglich, solange die Fragen nicht auf allgemeine Überlegungen bzw. Strategien der Strafverfolgungsbehörde abzielen, die für noch laufende Ermittlungs- bzw. Hauptverfahren auch von Bedeutung sind. Eine beschränkte Befragung hält die Behörde also für möglich.

Brandstetter schrieb daraufhin an die Parlamentsdirektion: "Meine Fachabteilung teilt diese Bedenken der StA Klagenfurt, und sie sind auch für mich nachvollziehbar." Der Minister bat daraufhin, gleich "die Notwendigkeit der Ladung (...) zu überprüfen".

Daher also das Konsultationsverfahren, denn die Parteien, zumindest die meisten, wollen sowohl Gaber als auch die Bankenexpertin befragen. Geladen hat beide Personen die Opposition. Dazu gibt es am Donnerstagabend um 18.30 Uhr im Parlament ein Treffen zwischen Brandstetter, jeweils einem Vertreter von jeder Fraktion, dem Verfahrensrichter Walter Pilgermair und der U-Ausschussvorsitzenden Doris Bures (SPÖ). Geregelt ist die Sache in Paragraf 58 – "Rücksichtnahme auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden".

Einig waren sich die Vertreter praktisch aller Parteien im Vorfeld des heutigen U-Ausschusstages, dass man laufende Ermittlungen sicher nicht stören wolle. SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer wollte das Treffen abwarten, sagte, es gebe viele Möglichkeiten – von einer eingeschränkten Befragung über eine nicht medienöffentliche Befragung bis hin zum Nicht-Befragen. Nicht-Befragen wurde hingegen von Grün-, NEOS- und FPÖ-Vertretern ausgeschlossen. Rainer Hable von den NEOS sagte allerdings, er könne das Argument nicht nachvollziehen, dass laufende Ermittlungen gestört würden. Grün-Politiker Werner Kogler betonte, man habe sich bei den Ladungen der beiden strittigen Zeugen natürlich etwas gedacht. ÖVP-Mandatarin Gabriele Tamandl sagte, es liege schlussendlich an den Fraktionen, die die Leute geladen haben. Auch sie wollte abwarten, unter welchen Bedingungen eine Befragung möglich ist. Natürlich könne man Fragen stellen, die laufende Ermittlungen nicht betreffen. "Die Justiz darf Befragungen nicht abdrehen", sagte Robert Lugar vom Team Stronach. (APA, 6.4.2016)