Wien/Salzburg – Die Salzburger Bausparkasse Wüstenrot wird nach einer für sie nachteilig ausgefallenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) ihre hochverzinsten Altbausparverträge kündigen. Betroffen davon seien nur "überbesparte Verträge mit teilweise Einlagen bis zu 2 Mio. Euro, die zu 2,8 Prozent verzinst sind", kündigte Wüstenrot-Chefin Susanne Riess am Dienstagabend gegenüber der APA an.

Wüstenrot hatte im Jahr 2013 für 7.000 Alt-Bausparkunden, die mehr angespart haben als vertraglich vereinbart, die Zinsen gesenkt. Das war unzulässig, sagte der OGH. Wüstenrot müsse die Zinssenkung zurücknehmen. "Wir haben durch zwei Instanzen gewonnen, beim OGH durch einen formalen Fehler verloren", so Riess.

"Aber nachdem der Bausparzweck dieser Verträge nicht erfüllt ist, werden wir diese Verträge kündigen", so Riess weiter. Es gehe dabei nicht um den kleinen Bausparer, der sein Bausparguthaben nicht verzinst bekomme, sondern um "überbesparte" Verträge. "Das ist nicht tragbar für das Bausparkollektiv. Und deswegen werden wir diese Verträge kündigen", sagte Riess-Passer. Die entgangenen Zinsen bekämen die Bausparer zurück.

Diese Zinssenkung war laut OGH nicht OK. Ein Vertrag müsse die Möglichkeit des Widerspruchs und die Frist für dessen Ausübung enthalten. Das Berufungsgericht hatte im Gegensatz dazu die Meinung vertreten, dass es gar keiner vertraglichen Regelung bedarf und eine De-facto-Änderung mit Einräumung einer Widerspruchsfrist für den Kunden bereits bei Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Konsumentenschutzgesetz genügt. (APA, 6.4.2016)